Prügelattacke auf Frau in Wien: Staatsanwaltschaft prüft Fall erneut

POLIZEI
Am Freitag wurde eine Frau in Meidling brutal verprügelt - Untersuchungshaft für den Verdächtigen ist dennoch unwahrscheinlich.

Im Fall der brutalen Prügelattacke auf eine 40-jährige Frau in der Nacht auf Freitag in Wien-Meidling hat sich die Staatsanwaltschaft die bisher von der Polizei zusammengetragenen Beweisergebnisse noch einmal angesehen. Dass der Verdächtige nun doch in Haft genommen werden könnte, ist dennoch unwahrscheinlich. Das Opfer macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, so die Behörde.

Laut Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, Nina Bussek, wurde der Fall dem zuständigen Journalrichter völlig anders dargestellt: Die Polizei sprach von einer leichten Körperverletzung, deshalb wurde der verdächtige Lebensgefährte der Frau lediglich auf freiem Fuß angezeigt. Aufgrund der Medienberichte wurde dem zuständigen Journalstaatsanwalt klar, dass der Übergriff viel heftiger ausgefallen sein muss.

Die von der Polizeipressestelle veröffentlichten Tatortfotos zeigten eine durch die Prügelattacke völlig verwüstete Wohnung mit zahlreichen Blutspuren. Dass die Frau stundenlang und derart heftig in der Wohnung malträtiert wurde, wurde dem Staatsanwalt vonseiten der Polizei nicht so kommuniziert, sagte Bussek.

Nach der Veröffentlichung durch die Polizei habe der Anklagevertreter mit den Ermittlern noch einmal Kontakt aufgenommen und um "unverzügliches Übermitteln der Beweisergebnisse" gebeten. Da allerdings die Verletzte die Aussage mittlerweile verweigert, sind den Behörden die Hände gebunden.

Andere Angaben in Ersteinvernahme

Die Wiener Polizei äußert sich am Montag in einer Aussendung: "In der Ersteinvernahme stellte der 40-Jährige die Streitsituation anders dar. Er behauptete, von seiner Lebensgefährtin im Zuge des Streits mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Danach sei es zu gegenseitigen Handgreiflichkeiten gekommen. Bei Untersuchungen, die am Tag nach dem Vorfall im Krankenhaus durchgeführt wurden, stellte sich heraus, dass die Gesichtsverletzungen des Mannes von erheblicher Schwere sind."

Aufgrund dieser Umstände sei auch die 40-Jährige wegen des Verdachts der Körperverletzung angezeigt worden. Der Wiener Polizei sei es wichtig, darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall beide Tatbeteiligten sowohl als „Beschuldigte“, als auch als „Opfer“ geführt werden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei bei der Polizei aber nicht "auf Unverständnis" gestoßen.

"Die Staatsanwaltschaft hat keine Möglichkeit, eine U-Haft in Aussicht zu stellen", erklärte Bussek. Es wurde ursprünglich wegen Körperverletzung ermittelt. Ohne Aussage des Opfers dürfte das Delikt der Freiheitsentziehung nicht beweisbar sein. Unmittelbare Tatzeugen gibt es nicht. Allerdings kann die Frau bis zur Beendigung des Verfahrens noch ihre Meinung ändern, betonte Bussek.

Der Fall wurde bisher von dem Journalstaatsanwalt behandelt. Nun wird die Causa an den zuständigen Staatsanwalt übergeben, der ebenfalls die Berichte und Beweisergebnisse der Polizei anforderte.

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