Prozess: Räuber fesselten bettlägrige Frau mit Hundeleine

Franz S. überraschte einen Räuber und wurde mit einer Holzlatte niedergeschlagen.
Duo drang in das Haus der Pensionisten ein und verprügelte Mann mit einer Holzlatte

Franz S. hat die Fotos auf seinem Handy gespeichert: Zu sehen ist sein Arm nach der Operation mit einer langen Narbe. „Zum Glück habe ich den Arm vor den Kopf gehalten, um mich zu schützen“, sagt er. „Stellen Sie sich vor, was sonst passiert wäre.“

Als der 85-jährige Pensionist am Vormittag des 30. Dezember des Vorjahres nach einer Erledigung zu seinem Haus in Wien-Favoriten zurückkehrte, stand er vor einem Unbekannten. Franz S., ein ehemaliger Wachmann, zückte seine Pistole – doch der Täter entriss sie ihm, prügelte mit einer Holzlatte auf den Pensionisten ein.

Seine bettlägrige Ehefrau war zu diesem Zeitpunkt mit einer Hundeleine im Haus gefesselt worden. Seine Tochter – sie ist nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt – erinnert sich daran, wie sie ein Täter würgte und ihr deutete, ja nicht zu schreien. Die beiden Täter flüchteten mit 900 Euro Bargeld und einer Goldkette im Wert von 1800 Euro.

Drohungen

Am Freitag stand ein verdächtiger Mazedonier deshalb vor Gericht. Doch der beteuert seine Unschuld. „Ich würde alten Leuten nie etwas tun.“ Bisher hatte der Mann geschwiegen. Aus gutem Grund, wie sein Rechtsanwalt Florian Kreiner erklärt: „Es gab massive Drohungen gegen seine Familie.“

Buhan M. sei nach Österreich gekommen, um Geld auf einer Baustelle zu verdienen, erklärt er. „Als ich gehört habe, dass ich bei der Familie einbrechen soll, habe ich mich geweigert“, erklärt er. Der Auftrag sei von einem Bekannten gekommen – dessen Ehefrau habe als Putzfrau bei dem alten Ehepaar gearbeitet.

Bärtiger Täter

Ein mutmaßlicher Täter konnte dank Videoüberwachung ausgeforscht werden. Es handelt sich um den Cousin des Angeklagten – er verbüßt aktuell eine Haftstrafe in seiner Heimat. Wer der zweite Täter war, bleibt unklar. Laut Zeugenaussage soll es sich um einen südländischen, bärtigen Typ handeln. Diese Beschreibung passt nicht zum Angeklagten. Vielmehr trifft sie auf einen als Zeugen geladenen Mann zu – gegen ihn war bereits (erfolglos) ermittelt worden. Eine Augenzeugin ist sich „zu 80 Prozent sicher, dass er es war.“

Für eine Verurteilung von Buhan M. wegen des Raubes ist die Suppe zu dünn. Allerdings gibt er auch zwei Einbrüche zu – und wird deshalb zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

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