Bedingte Haftstrafen für Störungsversuche bei Identitären-Kundgebung

Der Schriftzug des Landesgerichts für Strafsachen Wien.
Drei, vier und acht Monate für versuchte Störung einer Versammlung bzw. Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Ihre Teilnahme an einer Demonstration gegen eine Kundgebung der rechtsextremen Identitären im Juli 2024 hatte am Mittwoch für mehrere junge Männer juristische Konsequenzen. Wegen der versuchten Störung einer Versammlung bzw. Widerstand gegen die Staatsgewalt als Teil des "Schwarzen Blocks" fassten drei der fünf Angeklagten bedingte Haftstrafen in der Höhe von drei, vier und acht Monaten aus. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Vorfälle ereigneten sich rund um die von den vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Identitären angezeigte und nicht verbotene Kundgebung zum Thema "Kritik an der Wiener Migrationspolitik" am 20. Juli 2024 in der Wiener Innenstadt. Die Staatsanwaltschaft warf den Angeklagten vor, sich nach einem über soziale Medien lancierten Gewaltaufruf zu einem Block zusammengeschlossen und mehrfach unter Anwendung von Körperkraft versucht zu haben, eine Sperrkette der Polizei zu durchbrechen und zur Kundgebung durchzudringen, was die Exekutive gerade noch verhindern konnte. Im Vorfeld sei laut Staatsanwalt "auf der linken Seite des politischen Spektrums" davon die Rede gewesen "Nazis zu jagen".

Mehrere Videos zeigten wenige hundert Demonstranten am Weg vom Graben zum Michaelerplatz. In einer teils chaotischen Situation kam es zu einer kleineren Auseinandersetzung. Anstatt der vorgeworfenen Sprengung einer Versammlung verurteilte Richterin Klara Holzhammer einen 37-Jährigen und einen 19-Jährigen wegen der versuchten Störung einer Versammlung zu drei bzw. vier Monaten bedingter Haft. Beim Älteren erfolgte das Urteil bedachtnehmend auf eine zweimonatige Vorstrafe.

"Die Polizei macht auch nur ihre Arbeit"

Der Jüngere - sein Alter kam ihm auch beim Strafmaß zugute - fasste seine Strafe auch wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt aus - ein Vorwurf, für den er zu Prozessbeginn Verantwortung übernahm. Auf einem Video ist zu sehen, wie der Schüler mit einem Regenschirm voran in die Polizeiblockade lief, die die Gegendemonstranten von den einige hundert Meter entfernten Identitären fernhalten sollte. "Wie ein Rammbock", schilderte der Staatsanwalt. "Ich konnte weder nach vor, noch zurück", da hinter ihm weitere Demonstranten waren, meinte der Angeklagte selbst. 

Schon allein, dass er im Juli Handschuhe anhatte und einen Regenschirm dabeihatte, zeige, dass er mit einer Konfrontation gerechnet habe, meinte der Staatsanwalt. Bei der Demo wurden auch zahlreiche Schwimmtiere mitgeführt, diese dienen Demonstranten dazu, etwa Schläge durch Schlagstöcke abzuwehren, schilderte ein als Zeuge einvernommener Beamter des Landesamtes Staatsschutz Extremismusbekämpfung. Aus der Gruppe der Demonstranten seien weiter Gläser und alle möglichen Gegenstände aus den angrenzenden Schanigärten geworfen worden, so der Beamte.

An der Demo teilgenommen hatte der 19-Jährige, da er nicht wollte, "dass diese Rechtsextremen in Wien aufmarschieren und das unkommentiert machen können. Ich wollte zeigen, dass es Leute gibt, die sich dagegen engagieren." Vermummt gewesen sei er deshalb, weil er nicht wollte, dass ihn die Identitären erkennen. "Es war nicht mein Ziel, die Polizeikette zu durchbrechen und die Polizei zu attackieren. Die Polizei macht auch nur ihre Arbeit", beteuerte er und entschuldigte sich für den "Schubser", den er dem Polizisten gegeben hatte. Die Beamten blieben bei dem Unfall allesamt unverletzt.

Angeklagter entschuldigte sich beim Polizisten

Die längste Strafe erging an einen 21-Jährigen Schweizer, der zum Zeitpunkt der Demo als Tourist in Wien war, von der Demo mitbekam und "ein friedliches Zeichen" gegen Rechtsextremismus setzen wollte. Auch er übernahm für den Widerstand gegen die Staatsgewalt Verantwortung, fasste aber letztlich eine achtmonatige Strafe aus - wie auch bei den anderen beiden unter dreijähriger Probezeit bedingt. Auch von ihm gab es Videomaterial - und zwar, wie er mit ausgestreckten Händen auf einen Beamten zuläuft, vermutlich auf der Flucht vor dessen Kollegen.

"Ich hatte die Hände oben, weil ich Angst vor Schlagstöcken hatte. In der Schweiz werden Schlagstöcke nicht so oft verwendet", so die Begründung. Er hätte den Überblick verloren, wollte weglaufen und traf mit seiner flachen Hand den Polizisten am Visier. Am frühen Nachmittag bekam er die Gelegenheit, sich bei ihm zu entschuldigen und nützte diese auch, als der Beamte als Zeuge geladen war.

Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde er hingegen freigesprochen. Richterin Klara Holzhammer ortete bei ihm den Versuch, "das herunterzuspielen", und sprach sich wie auch beim 19-Jährigen gegen die von der Verteidigung ins Treffen geführte diversionelle Lösung aus. Freigesprochen wurden hingegen zwei Mitangeklagte.

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