Prozess: 10 Jahre Haft für Mordversuch an Polizisten vor Parlament

(Symbolbild)
Mit einem Zwischenfall vor dem Parlament hat sich am Mittwoch das Wiener Landesgericht beschäftigt. Ein 31-jähriger Mann hatte sich am 23. April 2025 an zwei Polizisten gewandt, die vor dem Hohen Haus zum Objektschutz eingeteilt waren. Er wurde am Mittwoch zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Da sich der Slowake dabei seiner Muttersprache bediente und sich die Beamten mit ihm nicht verständigen konnten, weil er auf Deutsch und Englisch nicht reagierte, wurde er weggewiesen. Darauf soll er dann versucht haben, einen Beamten zu erschießen.
Schnelle Reaktion
Der Angeklagte habe „plötzlich und völlig unvermittelt“ die Dienstwaffe eines Polizisten aus dessen Holster zu reißen versucht, um diesen zu töten, schilderte die Staatsanwältin eingangs der Verhandlung. Der Beamte habe „geistesgegenwärtig reagiert“ und „durch schnelles Zurückweichen“ die beabsichtigte Tat verhindern können. Das habe den Angeklagten dazu bewogen, mit den Fingern seiner rechten Hand eine Schusswaffe zu formen und in Richtung des zweiten Beamten mit dem Zeigefinger ein Abdrücken zu simulieren.
Die Anklage legte dem 31-Jährigen versuchten Mord und in Bezug auf die Geste gefährliche Drohung mit dem Tod zur Last. Die Staatsanwältin konnte sich dabei auf die Aufzeichnungen einer am Parlamentsgebäude angebrachten Überwachungskamera stützen, auf der die inkriminierten Szenen zu sehen waren.
„Ich bin der Meinung, der Angeklagte hätte den Polizisten erschossen, wenn er die Waffe bekommen hätte“, bekräftigte die Staatsanwältin. Der Mann habe das „selbst so gesagt“. Nach seiner Festnahme hatte der Slowake angegeben, er habe bei der Polizei Hilfe gesucht, weil es ihm damals gesundheitlich nicht gut gegangen sei.
„Er braucht Hilfe“„Mein Mandant sitzt da wie ein Häuflein Elend. Er ist ein armer Tropf, muss man sagen“, bemerkte der Verfahrenshelfer des 31-Jährigen. Dieser sei in der Slowakei ohne Obdach und „geständig, dass er versucht hat, nach der Waffe zu greifen. Er weiß nicht, warum er das gemacht hat“. Erschießen habe er jedenfalls niemanden wollen. Der Rechtsvertreter verwies auf ein Gutachten, demzufolge der 31-Jährige eine paranoide Schizophrenie aufweist: „Er braucht Hilfe, weil er krank ist. Er sagt, dass er Stimmen hört.“ Das Gefängnis sei der falsche Ort für den 31-Jährigen.
Ungeachtet der festgestellten Schizophrenie bescheinigte der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann dem Mann Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Dieser sei zu „sehr gezieltem Handeln“ fähig gewesen.
Deutlicher Schuldspruch im Sinn der Anklage
Die Geschworenen folgten mit deutlicher Mehrheit - mit einem Stimmverhältnis von 7:1 - der Anklage und befanden den 31-Jährigen des versuchten Mordes für schuldig. In Bezug auf die Geste wurde er von einer mitangeklagten gefährlichen Drohung freigesprochen. Zudem wurde der Slowake nach § 21 Absatz 2 StGB in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da ihn der beigegezogene psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann für zurechnungsfähig, aber gefährlich eingestuft hatte. Ohne eine im Maßnahmenvollzug gewährleistete haftbegleitende therapeutische Behandlung seien zukünftig wieder schwere Gewaltdelikte zu befürchten, warnte Hofmann unter Verweis auf eine beim Angeklagten diagnostizierte Schizophrenie.
Angeklagter: "Die zehn Jahre passen schon"
"Die zehn Jahre passen schon", reagierte der Angeklagte auf seine Verurteilung. Auch nach Rücksprache mit seinem Rechtsvertreter blieb er bei dieser Haltung. Er nahm das Urteil an. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
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