Nach Fabrikseinsturz: Manner soll Schadenersatz erhalten

Nach Fabrikseinsturz: Manner soll Schadenersatz erhalten
Das Handelsgericht Wien gab Klage von Manner „dem Grunde nach“ statt, über die Höhe des Schadenersatzes wird erst entschieden.

Nach dem Einsturz eines Gebäudetrakts der ehemaligen Manner-Fabrik in Wien-Hernals im Oktober 2014 hat das Handelsgericht Wien der Klage von Manner gegen den damaligen Bauführer und die Bauaufsicht „dem Grunde nach“ stattgegeben.

Das bedeutet, dass über die genaue Höhe des Schadenersatzes erst nach Rechtskraft des Zwischenurteils, das der APA vorliegt, entschieden wird. Die Beklagten können noch Rechtsmittel erheben, das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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Der Teileinsturz hatte dem Wiener Waffelproduzenten 2014 einen Gewinneinbruch beschert. Der Gesamtschaden wurde mit rund 25 Millionen Euro beziffert, hieß es auf APA-Anfrage. Die Versicherung habe damals mit rund 7 Millionen Euro nur einen kleinen Teil des Schadens gedeckt.

Im Verfahren vor dem Handelsgericht hat Manner auf 9,95 Millionen Euro samt 9,08 Prozent Zinsen pro Jahr seit 18. Oktober 2014 geklagt. Wie viel Manner letztendlich zugesprochen bekommt, wird sich erst im Endurteil zeigen.

 

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