Mehrere Messerstiche erlitten: Jetzt will Opfer die Angeklagte heiraten

Zusammenfassung
- Eine Frau steht in Wien vor Gericht, weil sie ihre Lebensgefährtin mit einem Messer lebensgefährlich verletzt haben soll.
- Die Angeklagte behauptet, die Verletzungen seien versehentlich beim Fleischschneiden passiert, während die Staatsanwältin dies als Schutzbehauptung abtut.
- Das Opfer hat der Angeklagten verziehen. Das Paar will heiraten.
Es ist ein doch eher ungewöhnlicher Mordversuchs-Prozess am Mittwoch im Landesgericht für Strafsachen in Wien. Zum einen ist eine Frau angeklagt, die ihre Lebensgefährtin lebensgefährlich mit einem Messer verletzt haben soll. Zum anderen schmiedet das Paar trotz allem Hochzeitspläne.
Der Vorfall ereignete sich am 7. Oktober 2024 in Wien-Simmering. Eine 29-jährige Frau, die drei Stichverletzungen aufweist, flüchtet sich über das Stiegenhaus zu einer Nachbarswohnung. Dann kollabiert sie.
Im Krankenhaus erzählt das Opfer, es sei von einem Unbekannten auf der Straße angegriffen worden. Doch rasch stellt sich heraus: Bei der Tatwaffe handelte es sich um ein Küchenmesser - und das fanden die Ermittler in der Küche des Paares. Die 28-jährige Lebensgefährtin der Frau wurde in U-Haft genommen.
Fleisch geschnitten
Die Version, die die Angeklagte vor Gericht schildert, lautet wiederum anders: Nach einem Streit sei ihr die Partnerin in die Küche gefolgt. Zu dem Zeitpunkt habe sie gerade mit einem Messer Kalbfleisch für den Hund geschnitten. "Sie ist überraschend zu mir gekommen und hat mich umarmt und ganz fest umklammert", schildert die Angeklagte. "In dem Moment wollte ich mich nur befreien. Ich habe nicht begriffen, dass ich das Messer in der Hand gehabt habe."
Davon hält die Staatsanwältin wenig: "Das ist einfach nur lächerlich", stellt sie fest. "Das ist einfach eine Schutzbehauptung. Die Angeklagte sei ihrer Lebensgefährtin auch nicht ins Stiegenhaus gefolgt, um ihr zu helfen. "Sie säubert das Messer."
Der Anwalt der 28-Jährigen allerdings zeichnet wieder ein anderes Bild: "Es gibt kein Motiv, es gibt keinen Tatplan. Es gibt kein totes Opfer." Die 29-Jährige habe seiner Mandantin längst verziehen. Das Opfer sitzt im Gerichtssaal, weint. "Die weint nicht nur heute. Die weint seit Wochen, weil sie sie nicht sehen kann."
Antrag
Angeklagte und Opfer sind jedenfalls noch immer ein Paar. Und man hat auch schon Pläne für die Zukunft. "Ich will sie um ihre Hand bitten und ein neues Leben beginnen", sagt die Angeklagte.
Ein Urteil fiel Mittwoch Nachmittag: Die Frau wurde zu 2,5 Jahren Haft verurteilt. Allerdings nicht wegen Mordes, sondern schwerer Körperverletzung.
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