Mordversuch in der Justizanstalt: 15 Jahre Haft und Einweisung

Angeklagter und Justizwachebeamte.
Zu der Attacke kam es in einem Krankenzimmer. Der 18-Jährige wird in ein ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Nicht rechtskräftig.

Einen "Freigang" der besonderen Art hat sich ein Häftling der Justizanstalt St. Pölten verschafft. Allerdings ist auch dieser nur in Begleitung - und es ist sozusagen die Rückkehr an den mutmaßlichen Tatort. 

Denn der Häftling muss sich am Dienstag wegen Mordversuchs erneut vor dem Richter verantworten. Er soll versucht haben, einen Mithäftling in der Krankenanstalt der Justizanstalt Josefstadt zu ermorden.

Kriminelle Karriere

Der Angeklagte hat eine steile Karriere hinter sich, die auch den psychiatrischen Gutachter erstaunt. Diese "Karriere" hat sich ausschließlich im kriminellen Bereich abgespielt. 2023, 2024 und 2025 ist der heute 18-Jährige jeweils verurteilt worden. 

Schwerer Raub, schwere Nötigung, darunter eine Attacke auf einen Freund und auf seinen Stiefvater, haben zu einer aktuell 18-monatigen unbedingten Haftstrafe geführt. 

"Warum wurden sie in so kurzer Zeit zum Serientäter?",  will der Gutachter von ihm wissen. „Das Umfeld“, sagt der Angeklagte. "Und Ihr Anteil?" - „Keine Ahnung.“ 

Aber zurück zum nun vierten strafrechtlich relevanten Vorfall. Im August 2025 soll es im Krankenzimmer der Justizanstalt Josefstadt zu dem angeklagten Mordversuch gekommen sein. 

Mit Geschirrtuch gefesselt

Mit Geschirrtüchern soll der Angeklagte das Opfer gefesselt, sich auf den kleineren Mann gekniet und ihm ein Plastiksackerl über den Kopf gezogen haben. 

"Ich habe keine Luft bekommen", sagt das Opfer, das immer noch in der Justizanstalt untergebracht ist. Die Erinnerungen des Opfers sind dürftig. Er kann sich erst nach längerer Nachfrage an den Angeklagten erinnern, die Befragung gestaltet sich schwierig.

Teilschuld eingestanden

Der Angeklagte gibt eine Teilschuld zu. „Ich habe ihn gefesselt und das Sackerl über den Kopf gezogen, aber ich wollte ihn nicht töten“, versichert der Angeklagte, "ich war betrunken und weiß nicht, warum ich das getan habe". 

"Eine b'soffene G'schicht", sagt auch der Verteidiger. Denn der junge Mann habe an dem Tag Desinfektionsmittel getrunken. "Mit Sirup vermischt", erzählt er. Mit einem anderen Zellengenossen, sagt der Angeklagte.

Und zwar mit dem, den die Anklage als "Retter" darstellt. Dieser "Retter" will auch nichts getrunken haben, der Angeklagte sagt das Gegenteil. 

Widersprüche vor Gericht

Bei der Polizei, vier Tage nach dem Vorfall, habe er auch völlig konträr ausgesagt. „Haben Sie eine Erklärung dafür?“, fragt der Richter. „Nein“, sagt der Angeklagte. Und zu den Aussagen des Zeugen? "Der lügt", sagt der Angeklagte. 

Jedenfalls kam es nach dem Vorfall zwischen dem Angeklagten und dem Zeugen zu einer Schlägerei, der Boden der Zelle ist voll Blut, wie die Bilder zeigen. "Vom Angeklagten", stellt der Richter klar. Denn ihm wurde im Zuge der Auseinandersetzung die Nase gebrochen.

„Auge um Auge, Zahn um Zahn ist keine Notwehr“, sagt der Richter, nachdem der Angeklagte sagt, er habe sich gewehrt.

Der Angeklagte ist überzeugt, keine Persönlichkeitsstörung zu haben. Medikamente nehme er nicht. „Ich will mich mit 18 nicht mit Medikamenten vollstopfen“, erläutert er. Das will er auch künftig nicht machen. 

Gutachter: Zurechnungsfähig, aber Persönlichkeitsstörung

Das ist mitunter das große Problem, das der psychiatrische Gutachter Peter Hoffmann sieht. "Er hat eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und ist gegenüber Opfern völlig empathiebefreit“, sagt Hoffmann. 

"Einzigartig in der Form", sagt Hoffmann und ist sicher: "Der Angeklagte hat eine hohe Gewaltneigung mit sadistischer Attitüde ohne Reue oder Mitgefühl für das Opfer und zeigt keine Lerneffekte." Der Angeklagte sei zurechnungsfähig, aber von ihm "geht eine große Gefahr aus, erneute strafbare Handlungen zu setzen." 

Deshalb sieht Hoffmann die Voraussetzung für eine Unterbringung nicht nur erfüllt, sondern er hält diese Maßnahme sogar für nötig. "Mit 18 schon einweisen?", stellt Hoffmann die Frage und beantwortet sie selbst: "Bei ihm liegt so eine ungünstige Verlaufsentwicklung vor. Dort bekommt er endlich eine Behandlung, die er braucht." 

Und Hoffmann weiß: „Da ist wirklich sehr viel zu tun."

Mit dieser Vorgabe des Gutachters und zur Beratung der Fragen, ob der junge Mann, der derzeit in der Justizanstalt St- Pölten seine Haft absitzt, wegen des Mordversuchs einzuweisen sein wird, ziehen sich die Geschworenen zur Beratung zurück. 

15 Jahre Haft und Einweisung

Am späten Nachmittag erging dann das Urteil der Geschworenen: Der 18-Jährige muss wegen versuchten Mord für 15 Jahre in Haft. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Darüber hinaus wurde einem Antrag auf Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum Folge gegeben und der junge Mann gemäß § 21 Absatz 2 StGB in den so genannten Maßnahmenvollzug eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

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