Mordprozess: Brandstiftung am Hohen Markt

Ein Justizwachebeamter steht neben einer Person, deren Gesicht mit einem orangefarbenen Karton bedeckt ist.
Beim Prozess am Mittwoch wurden Widersprüche aufgedeckt.

Der Prozess gegen den 46-jährigen Mann, der am 16. April 2014 seine Wohnung am Hohen Markt in der Wiener Innenstadt in die Luft gejagt haben soll, ist voller Widersprüche zwischen den Angaben des Angeklagten und den Aussagen der Zeugen. Durch die Explosion ist eine 23-jährige Nachbarin ums Leben gekommen. Die Verhandlung wird im Oktober fortgesetzt.

Was war passiert?

In der besagten Nacht soll der Mann bei seiner Mutter im dritten Bezirk übernachtet haben. Gegen 3.00 Uhr sei er dann aufgestanden und mit seinem Hund aus dem Haus gegangen. Sein Weg führte ihn schließlich zu seiner Wohnung, aus der er an diesem Tag um 7.00 Uhr delogiert werden sollte, da er keine einzige Miete bezahlt hatte. Weil der Lift nicht funktionierte, habe er den Hund im Stiegenhaus gelassen. Nach dem Aufsperren der Wohnungstür hat er dann den Lichtschalter betätigt, der offenbar einen ersten Feuerball auslöste, wodurch die Tür zufiel. Als er diese wieder öffnete, hätte sich ein weiterer heftiger Knall ereignet, der ihn aus der Wohnung geschleudert hätte. Von den Benzindämpfen - es waren 15 Liter verschüttet worden - habe er allerdings nichts gerochen, so der 46-Jährige.

Keine Hilfeleistung

Anschließend sei er die Stiegen hinuntergelaufen, ohne die Nachbarn zu warnen oder die Rettungskräfte zu alarmieren. Beim Verlassen des Hauses habe er bereits Sirenen gehört. Auf Nachfrage, dass er nach eigener Aussage 15 Sekunden bis zum Ausgang gebraucht habe und die Feuerwehr wohl nicht derart schnell unterwegs sein könne, meinte der 46-Jährige, sich plötzlich an eine Aufwachphase erinnern zu können, weil ihn die Tür am Kopf getroffen und womöglich außer Gefecht gesetzt habe. Danach sei er unter Schock durch die Stadt gewandert und habe sich deshalb weder bei den Einsatzkräften noch seiner Mutter gemeldet. Zudem hatte er am Vormittag noch einen beruflichen Termin fixiert und gegen Mittag auch wahrgenommen. "Ein erstaunlich zielgerichtetes Vorgehen für jemanden, der angeblich so verwirrt war", meinte die Richterin.

Rückblick auf die Explosion:

Feuerwehreinsatz in einer Stadt mit einem Gebäude, das durch einen Brand beschädigt wurde.

Wien: Brand in der Innenstadt
Ein Gebäudebrand in Wien mit Feuerwehr im Einsatz und Glasscherben auf der Straße.

Wien: Brand in der Innenstadt
Ein Brand in einem Gebäude in der Marc-Aurel-Straße, Feuerwehrleute stehen davor.

Wien: Brand in der Innenstadt
Ein Feuerwehrauto und mehrere Polizisten stehen an einem Tatort in der L. Marx Aurel Straße.

Feuerwehrmänner der Berufsfeuerwehr Wien stehen vor einem Gebäude mit Brandschaden.

Wien: Brand in der Innenstadt
Ein Gebäude mit Brandschäden und Polizeiautos davor.

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Feuerwehreinsatz an einem Gebäude mit Brandschäden.

Wien: Brand in der Innenstadt
Feuerwehreinsatz in einer städtischen Umgebung in Wien.

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Widersprüchliche Aussagen

Keine schlüssige Erklärung hatte der Beschuldigte auch, warum Fasern jener Hose, die er während der Geschehnisse trug, auf seinem Benzinkanister gefunden wurde, der im Keller geleert worden war. Laut Anklage wollte er das Kellerabteil ebenfalls in Brand stecken, konnte dies aber nicht mehr aufgrund der in der Wohnung erlittenen Verletzungen.

Der Sachverständige machte klar, wie verheerend ein weiterer Brandherd im Keller gewesen wäre: "Das wäre ein kaum beherrschbares Ereignis gewesen und mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte es mehr Tote gegeben." Auch so hätten sich die anderen Hausbewohner nur mithilfe der Feuerwehr und durch Fluchtmasken in Sicherheit bringen können.

Suizidversuch

Jener Kriminalist, der die Ermittlungen geleitet hatte, berichtete von einem ersten Gespräch mit dem damals Verdächtigen, das nach dessen Suizidversuch im Spital geführt wurde: "Ich hatte den Eindruck, er hatte sich überlegt, was er sagt." Auf die Frage, warum es eine Explosion gegeben habe, hätte der 46-Jährige gesagt: "Weil das Benzin explodiert ist." Er habe das Benzin aber zuvor gar nicht erwähnt, so der Polizist.

Da sich einige Zeugen bereits im Vorfeld urlaubsbedingt entschuldigt hatten, wurde die Verhandlung vertagt. Der Richtersenat beraumte daher zwei weitere Termine - den 13. und 15. Oktober - an.

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