Mitbewohner mit Axt erschlagen: 15 Jahre Haft

Ein hölzernes Rednerpult mit Mikrofonen und einem Stuhl im Hintergrund.
52-jähriger Frühpensionist nahm Urteil an. Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Wegen Mordes an seinem Mitbewohner ist Dienstagnachmittag ein 52-jährigen Frühpensionist schuldig gesprochen worden, der am 27. Oktober 2014 in seiner Wohnung in Wien-Meidling einem Mitbewohner mit einer Axt den Schädel gespalten haben soll. Das Urteil - 15 Jahre Haft - ist nicht rechtskräftig.

Während der Angeklagte das Urteil annahm, gab Staatsanwältin Karina Fehringer keine Erklärung ab. Mildernd wurde die Unbescholtenheit des Beschuldigten, seine verminderte Zurechnungsfähigkeit sowie sein Tatsachengeständnis gewertet. Erschwerungsgründe gab es keine. Zudem muss der 52-Jährige über 9.900 Euro Trauergeld und Begräbniskosten an die Tochter des Opfers zahlen.

Die Bluttat hatte sich bereits am 27. Oktober 2014 zugetragen. Die bereits stark verweste Leiche des 50 Jahre alten Slowaken wurde erst am 12. Jänner entdeckt, weil der Frühpensionist aufgrund des Verwesungsgeruchs zu einem Freund gezogen war.

Kommentare