Mit dieser Änderung will die MA 35 die Servicequalität verbessern

Bei der MA 35, Einwanderung und Staatsbürgerschaft gibt es mit diesem Oktober eine Neuerung: Die bisherigen Bezirkszuständigkeiten in den Außendienststellen werden aufgehoben.
Konkret bedeutet das, dass Personen, die Antragstermine für ihren Aufenthaltstitel oder Niederlassungsbewilligungen, diese nun unabhängig vom Wohnbezirk buchen können. Diese Änderung soll für mehr Flexibilität sorgen. Die Änderung ermöglicht es, Kundinnen und Kunden in jener Außenstelle der Einwanderungsbehörde einen Termin zu buchen, die individuell am besten erreichbar ist und in der es die nächsten freien Terminslots gibt.
Freie Terminwahl
Die Einwanderungsbehörde hat Außenstellen in der Inneren Stadt, der Leopoldstadt, Hietzing, Ottakring und der Brigittenau. Die unterschiedliche demografische Entwicklung innerhalb der Stadt führe in Verbindung mit den bislang starren Bezirkszuständigkeiten zu einer ungleichen und schwankenden Verteilung der Terminkapazitäten und der zu bearbeitenden Akten in den jeweiligen Referaten, berichtete die APA.
„Auch nach Abschluss der begleiteten Organisationsentwicklung verstehen wir uns als lernende Organisation. Das bedeutet auch, die Arbeitsweise immer wieder an sich verändernde Rahmenbedingungen anzupassen“, so Abteilungsleiterin Nicole Del Carmen Garfias. Bisher konnten Anträge schriftlich in jeder beliebigen Außenstelle eingereicht werden. Allerdings musste die gesetzlich vorgeschriebene persönliche Vorsprache mit Abnahme der erkennungsdienstlichen Merkmale im jeweils für den Wohnbezirk zuständigen Referat nachgeholt werden. Die für den unionsrechtlichen Aufenthalt zuständigen Referate im 12. und im 2. Bezirk sind von dieser Änderung vorerst nicht umfasst.
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