Roller hin, Roller her: Das E-Scooter-Chaos soll nun ein Ende haben – zumindest teilweise. Denn ab heute, Freitag, treten einige der bereits im Vorjahr angekündigten Regeln in Kraft.
So ist unter anderem das Parken auf Gehsteigen nicht mehr gestattet. Stattdessen gilt es, die Roller auf den eigens dafür gekennzeichneten Flächen abzustellen – ausgenommen, es gibt keine in der Nähe. In diesem Fall können die E-Scooter auf der Parkspur abgestellt werden.
Werden die Roller weder auf den Abstellflächen noch auf der Parkspur geparkt, ist die Rückgabe des Scooters nicht möglich. Das heißt: Die Miete wird nicht beendet und läuft solange weiter, bis der Scooter an einem für das Parken vorgesehenen Ort steht.
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Außerdem gibt es neue „Langsam-Fahr-Zonen“, zum Beispiel in Wohnstraßen, Fußgänger- oder Begegnungszonen: Hier gilt ab sofort ein Tempolimit.
Und in Sperrzonen bei Krankenhäusern oder bei Gemeindebauten darf überhaupt nicht mehr gefahren oder geparkt werden.
Strengere Kontrollen
Natürlich stellt sich bei all den Maßnahmen die Frage, wie das alles kontrolliert werden kann. Künftig sollen sogenannte „Park-Sheriffs“ die Scooter-Kontrollen auf den Straßen übernehmen, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten. Bei Regelverstößen haben sie auch die Möglichkeit, Anzeigen zu erstatten.
Anders als früher können elektrische Roller, die etwa falsch geparkt wurden, ab sofort auch ohne Verfahren abgeschleppt werden. In diesem Bereich setzt man aber vor allem auf die Kooperation der Verleiher: Sie sind nämlich dazu verpflichtet, falsch geparkte E-Scooter unverzüglich zu beseitigen – sonst drohen nämlich auch ihnen Strafen.
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Ursprünglich wären übrigens noch einige weitere Neuerungen geplant gewesen: etwa die Reduktion der Scooter-Zahl, die Verlagerung der Geräte auch in die Außenbezirke oder die Umstellung auf die neuesten technischen Anforderungen.
Der Einspruch des Leih-Scooter-Betreibers „Tier Mobility“ gegen die Konzessionsvergabe hatte dem Ganzen allerdings einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Es kommt daher nun zu einem Nachprüfungsverfahren vor Gericht. Die Entscheidung über die Vergabe der Konzessionen wird sich deshalb um mindestens drei Monate verzögern. Und in weiterer Folge könnten dann auch weitere neue Regeln in Kraft treten.
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