Lebenslang für Mord an Schwester: Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen

(Symbolbild)
Laut Oberstem Gerichtshof lag der behauptete Verfahrensfehler nicht vor. Über die Berufung gegen die Strafhöhe wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden.

Der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines gebürtigen Afghanen zurückgewiesen, der am 18. September 2017 in Wien-Favoriten seine jüngere Schwester mit einem Kampfmesser getötet hatte, um die Ehre seiner Familie wiederherzustellen. Der behauptete Verfahrensfehler lag nicht vor, gab der OGH am Mittwoch das Ergebnis der nicht öffentlichen Sitzung vom 21. November bekannt.

Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig. Der Mann, sein genaues Alter steht nicht fest, war am 22. August am Wiener Landesgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes fiel nach einer ausgesprochen kurzen Beratungszeit einstimmig aus. Über die Berufung gegen die Strafhöhe wird das Oberlandesgericht Wien zu entscheiden haben.

"Mit dieser Tat haben Sie sich außerhalb der Gesellschaft gestellt. Dafür kann es nur die Höchststrafe geben", hatte der vorsitzende Richter Stefan Apostol in der Urteilsbegründung der ersten Instanz festgestellt. Die besondere Brutalität und die besonders verwerfliche Motivlage wären bei der Strafbemessung zu berücksichtigen gewesen. Das Motiv wurzle "in einem verschrobenen Ehrgefühl, das mit den Wertvorstellungen der mitteleuropäischen Gesellschaft nicht in Einklang zu bringen ist". Zudem betonte er unter Verweis auf das nach Dafürhalten des Gerichts schlüssige und nachvollziehbare Gutachten des forensischen Anthropologen Fabian Kanz, der Angeklagte wäre im Tatzeitpunkt jedenfalls über 21 Jahre alt und damit als Erwachsener zu betrachten gewesen.

Schuldgeständnis

Der Angeklagte hatte sich zum Mordvorwurf schuldig bekannt: "Ich gestehe." Zu weiteren Angaben war der Afghane nicht bereit, Fragen wollte er nicht beantworten: "Ich möchte um Verzeihung bitten. Ich habe eine Straftat begangen. Ich möchte nicht mehr weiter sprechen." Die Straftat habe er "wegen der Kultur begangen", fügte er noch hinzu.

Der spätestens am 29. Mai 1996 geborene Angeklagte - er selbst behauptet, er wäre am 1. Jänner 1999 zur Welt gekommen ("Dieses Alter wurde mir von meinen Eltern gesagt"), wurde dabei aber vom anthropologischen Gutachter widerlegt - hatte mit einem Kampfmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 Zentimeter auf seine jüngere Schwester eingestochen, die sich als 14 ausgegeben hatte, laut Obduktionsgutachten zum Zeitpunkt ihres Todes aber 17 oder 18 Jahre alt war. Er fügte ihr insgesamt 28 bis zu acht Zentimeter tiefe Schnitt- und Stichwunden zu, wovon mehrere für sich genommen tödlich waren.

 

Das Mädchen war im Juli 2017 in ein Krisenzentrum nach Graz geflüchtet, nachdem es zu Hause wiederholt zu Handgreiflichkeiten gekommen war. Ihr Vater und - angeblich auf dessen Anweisungen hin - der ältere Bruder sollen sie geschlagen haben. Die Schülerin lehnte sich immer stärker gegen die väterlichen Vorgaben - sie durfte ohne Begleitung nicht außer Haus und musste Kopftuch tragen - auf. Auch einen ersten Freund dürfte es gegeben haben.

Ungeachtet all dessen und obwohl sie eine polizeiliche Anzeige erstattet hatte, ließ sich die Schülerin zu einer Rückkehr von Graz zu ihrer Familie überreden. Sie hielt bei einer ergänzenden Befragung auch ihre ursprünglichen Angaben vor der Polizei nicht mehr aufrecht, sodass sicherheitsbehördlich nicht gegen den Vater und den Bruder vorgegangen werden konnte. Die Lebensumstände zu Hause dürften sich jedoch nicht gebessert haben. Am 14. September - und damit vier Tage vor ihrem Tod - flüchtete das Mädchen erneut, diesmal in ein Krisenzentrum in der Bundeshauptstadt. Den Betreuern erzählte sie, sie hätte Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie gegen ihren Willen zu verheiraten.

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