KURIER-Bericht als Fall für Verfassungsrichter

Ein Mann in Anzug blickt bedrückt nach unten; im Hintergrund der Slogan „Alkohol am Steuer: Könnten Sie damit leben?“.
Mögliche Malversationen bei Vergabe eines Werbespots - noch keine Entscheidung.

Die vom KURIER aufgedeckten möglichen Malversationen bei der Vergabe eines Werbespot des Verkehrsministeriums gegen Alkohol am Steuer beschäftigen derzeit den Verfassungsgerichtshof. Wie berichtet, sollen Teile des Angebots der 4,5 Millionen Euro teuren Kampagne an eine konkurrierende Werbeagentur weitergegeben worden sein.

Darauf deuten zwei Zeugenaussagen in einem zivilen Gerichtsverfahren hin; auch dem KURIER vorliegende Originalunterlagen erhärten diesen Verdacht. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht Zustände "wie bei Grasser", musste das Verfahren aber mangels direktem Beweis gegen eine bestimmte Person ruhend stellen.

Der Rechnungshof, der derzeit aufgrund von KURIER-Berichten die verwendeten Geldmittel des Verkehrssicherheitsfonds prüft, will dieser Frage hingegen auf den Grund gehen. Er forderte vom Verkehrsministerium den Mailverkehr seit 2008 an, was dieses aber verweigerte. Tatsächlich geht es um die Metadaten von zwei bis drei Millionen Mails, was eine noch nie dagewesene Maßnahme wäre.

Eine Entscheidung des VfGH gibt es bis dato noch nicht. Diese wird entweder schriftlich oder mündlich ergehen, erklärte Präsident Gerhart Holzinger.

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