Im aktuellen türkis-rot-pinken Regierungsübereinkommen ist unter „flächendeckende Gewaltprävention“ auf Seite 80 klar festgehalten: „Das Tragen von bestimmten Arten von Messern wird verboten.“ Wann genau dieses Verbot kommen soll, ist aber offen – laut Innenministerium (BMI) wird das Programm „Schritt für Schritt abgearbeitet“.
Laut BMI dient als Grundlage für die aktuellen Beratungen der Gesetzesentwurf aus dem Vorjahr (mit Ausnahmen für Taschenmesser und bestimmte Berufe), der allerdings aufgrund des Widerstandes der Grünen nicht umgesetzt wurde. Neu dazukommen sollen jetzt „zusätzliche Befugnisse für die Polizei hinsichtlich der Möglichkeit zur Kontrolle und Durchsuchung von Menschen“: „Das wird die Arbeit der Polizei weiter erleichtern“, heißt es aus dem BMI.
Was bringen Verbote?
Doch was bringen eigentlich die bisherigen Waffenverbotszonen in Wien (Praterstern/Inner-Favoriten) und Innsbruck (Bogenmeile/Bahnhof)? „Es gibt dazu nur Untersuchungen aus Deutschland. Die Ergebnisse sind gemischt“, erklärt Veronika Hofinger, Vize-Institutsleiterin der Rechts- und Kriminalsoziologie an der Uni Innsbruck. Sie verweist auf eine umfangreichere Studie zur Waffenverbotszone in Wiesbaden, die dort 2018 in der Innenstadt eingerichtet wurde. Sukkus: „Festzuhalten bleibt, dass das Gewaltniveau (...) hoch ist und die Kontrollen in der Waffenverbotszone möglicherweise Schlimmeres verhindert haben.“ Die objektive Sicherheit sei dadurch jedenfalls erhöht worden, die subjektive Sicherheit sei bei solchen Maßnahmen aber „deutlich nachrangig zu betrachten“. Und: Ob Verbot und Kontrollen kriminelle Taten reduziert haben, lässt sich wissenschaftlich nicht messen.
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