Kontrolleure sollen ab 2024 Hundehalter in Wien strafen dürfen

Kontrolleure sollen ab 2024 Hundehalter in Wien strafen dürfen
Durch eine Novelle sollen Magistratsmitarbeiter auch ohne Hilfe von der Polizei kontrollieren und strafen dürfen.

Hundeverbotszonen, Maulkorb- und Leinenpflicht: Im kommenden Jahr werden in Wien spezielle Teams unterwegs sein, die über Verbote und Pflichten aufklären sollen. Gänzlich neu sind die Kontrolleure nicht, durch eine Gesetzesnovelle bekommen sie jedoch mehr Befugnisse, wie die Kronen Zeitung berichtet.

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Das Büro von Umweltstadtrat Jürgen Czernohorszky (SPÖ) erklärt auf Anfrage, dass die „Hunde-Teams“ eine Informationsoffensive der Stadt sind. „Sheriffs“ will man sie jedenfalls nicht nennen. Laut Gesetzesentwurf sollen Mitarbeiter der MA 60 (Veterinäramt und Tierschutz) künftig auch ohne Hilfe der Polizei Vorschriften kontrollieren und Strafen verhängen dürfen.

Dazu zählt die Registrierung des Tieres sowie die Leinen- und Maulkorbpflicht. Diese gilt mit der Novelle auch in Stiegenhäusern und Höfen von Wohnhausanlagen. Kontrolliert wird, ob sich Hunde in Hundeverbotszonen und auf Spielplätzen aufhalten. Bei Verstößen sind Strafen von bis zu 90 Euro möglich.

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Tierhalter müssen sich vor den Mitarbeitern auch ausweisen. Kontrolliert werden darf auch, ob die Hundeabgabe bezahlt wurde und die Tiere gechipt sind. Ist das nicht der Fall, darf das Tier fotografiert werden.

Gegen Qualzucht

Halter sollen auch proaktiv aufgeklärt werden, zum Beispiel in Hundezonen oder bei Veranstaltungen. „Aktiv angesprochen werden Themen wie Qualzucht bei Hunden und der richtige Hundekauf“, erklärt Czernohorszky. Das notwendige spezifische Infomaterial werde gerade erstellt. „Das Ziel ist, für ein gutes Miteinander von Hund und Mensch zu sorgen.“

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