Können Demos wegen "Weihnachtsgeschäft" abgesagt werden?

Können Demos wegen "Weihnachtsgeschäft" abgesagt werden?
Die Wiener Polizei untersagte zwei Demonstrationen von FPÖ-Anhängern, weil sie die Erwerbsfreiheit in Gefahr sah.

Die Entscheidung der Polizei, die zwei rechten Demonstrationen in der Wiener Innenstadt abzusagen, sorgt für Kritik. Grund dafür war, „dass das Recht auf Erwerbsfreiheit der Betriebe der Wiener Einkaufsstraßen und das Interesse der Allgemeinheit am unbeeinträchtigten Verkehrsfluss“ jenem zur Versammlung überwiege.

„Ich finde es schon etwas befremdlich, die Untersagung der Demonstrationen mit der Erwerbsfreiheit zu argumentieren“, sagt Verfassungsjurist Peter Bußjäger

Die Erwerbs- könne die Versammlungsfreiheit zwar „schlagen“, dafür müssten aber triftige Gründe vorliegen. „Es ist immer ein Abwägungsprozess. Gründe, die Versammlungsfreiheit einzuschränken, sind zum Beispiel eine Störung der Öffentlichen Ordnung oder eben der Erwerbsfreiheit", betont Bußjäger. 

Wie sehr wird Erwerbsfreiheit eingeschränkt?

Es geht dabei um die Frage, wie sehr die Erwerbsfreiheit tatsächlich eingeschränkt wird. "Dazu muss man zum Beispiel wissen, wie viele Teilnehmer erwarten die Veranstalter oder auch welche Route von den Demonstrierenden gewählt wird. Auf Basis dieser Informationen müssen die Behörden die Entscheidung treffen", sagt der Experte. 

Solange die Kunden möglichst ungehindert zu den Geschäften gelangen, müsse man Demonstrationen hinnehmen. Problematisch werde es dann, wenn der "Geschäftsverkehr" völlig lahmgelegt wird, sprich die Kunden über einen längeren Zeitraum keine Möglichkeit haben, zum Geschäft zu kommen. 

Alternative Routen

Die Versammlungsfreiheit sei ein wichtiges Instrument der freien Meinungsäußerung. Eine Untersagung könne jeweils nur das gelindeste Mittel sein. Bei schweren Einschränkungen könne Behörde dann immer noch mit den Veranstaltern reden, ob sie vielleicht eine andere Route nehmen. 

"Ich habe dazu schon meine Bedenken geäußert. Wenn man diese Argumentation mit der gestörten Erwerbsfreiheit konsequent anwendet, dann dürften in der Vorweihnachtszeit oder überhaupt in einer Einkaufsstraße grundsätzlich nie Demonstrationen stattfinden", sagt der Verfassungsjurist.

Auf der Homepage des Veranstalters "Fairdenken" hieß es, man wolle gegen die Entscheidung rechtlich vorgehen. "Wir haben unsere Anwälte eingeschaltet und werden mit der doch sehr fragwürdigen Untersagung zum Verfassungsgericht gehen“, heißt es dazu auf KURIER-Anfrage von Hannes Brejcha von der Initiative „Fairdenken“. 

Standkundgebung am Heldenplatz

Wie am Freitagvormittag dann aber bekannt wurde, findet nun aber eine – genehmigte – Alternative zu den untersagten Demonstrationen statt: Um 14 Uhr treffen sich die Demonstrierenden auf dem Heldenplatz. „Laut Veranstalter sind 500 Personen angemeldet“, sagte Polizeisprecherin Julia Schick.

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