Keine Pornos am Handy: Kein Asyl für Homosexuellen

Keine Pornos am Handy: Kein Asyl für Homosexuellen
Erneut dubioser Ablehnungsgrund: Das Smartphone eines Afghanen verfüge über keine Fotos seiner Lover und Pornos.

Im August wurde bekannt, dass der Asylbescheid eines 18-jährigen Afghanen abgelehnt wurde, weil das "Gehabe nicht darauf hindeutet", dass der junge Mann homosexuell sei. Kurze Zeit später erregte ein weiterer Fall Aufmerksamkeit: Dieses Mal soll ein 27-jähriger Iraker bei der Einvernahme ein „überzogen mädchenhaftes Verhalten“ an den Tag gelegt haben.

Die Plattform "fairness-asyl.at" sammelt solche sogenannten Textperlen. Am Freitagvormittag präsentierten sie einen weiteren Fall, den sie als noch "schockierender und respektloser" bezeichnen.

Demnach wurde im Jänner 2018 einem homosexuellen Mann aus Afghanistan mit unter anderem folgenden Worten Asyl in Österreich verwehrt:

"Nachdem Sie über ein Smartphone verfügen und offensichtlich auch das Internet nutzen, ist es äußerst  unwahrscheinlich, dass Sie bei tatsächlichem Verkehr mit anderen Männern, keinerlei Fotos (resultierend aus Chats) auf Ihrem Handy vorweisen können (Fotos wurden freiwillig gezeigt)." Weiters heißt es darin: "Auch kann nicht nachvollzogen werden, dass Sie nur oberflächliche Angaben zu Ihrem Internetnutzungsverhalten angeben können. Hier wäre bei tatsächlichem Interesse (wie angegeben) an pornographischem Material über Homosexuelle, zumindest von Lieblingsseiten im Internet auszugehen."

"Von Einstellungen der Beamten motiviert"

Die Identität des noch im Asylverfahren befindlichen Mannes soll aus Sicherheitsgründen geschützt werden. Doro Blancke, die Gründerin von "Gib mir deine Hand", die die "Perle" mitpräsentiert hat, sagte aber, dass es sich nicht um die Regionalstelle Wiener Neustadt des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl  (BFA) handle, wo der erste Fall stattgefunden hatte. Vielmehr "zieht sich das Problem durch das ganze Land", wie sie betonte.

"Mit großer Besorgnis stellen wir fest, dass die Bescheide des BFA noch immer teils von persönlichen politischen und gesellschaftlichen Einstellungen der Beamten motiviert sind", sagten Wolfgang Salm, Gründer von fairness-asyl.at und Andrea Mayrwöger, Gründerin von "Hörsching hilft".

In den vergangenen Monaten sei auf diese Situation bereits mehrmals aufmerksam gemacht worden. "Sowohl von Seiten des Direktors des BFA, Wolfgang Taucher, als auch von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) wird immer wieder beruhigt und eine intensive Qualitätskontrolle versprochen", schreibt die Initiative in ihrer Aussendung. Dem Referenten des international bekannt gewordenen Bescheids des 18-jährigen Afghanen sei zwar die Approbation entzogen worden, im Falle des "zu mädchenhaften" Asylwerbers hätte sich das Innenministerium jedoch schützend vor den Mitarbeiter gestellt und "damit ein deutliches Signal gesetzt", sagte Slam.

Anfrage an Kickl

"Ein Qualitätsmanagement fehlt", sagte Slam weiter. Das Innenministerium hatte am 17. August nach Bekanntwerden der Bescheide in einer Aussendung betont, "behördeninterne Maßnahmen gesetzt" zu haben. Ein respektvolles Verhalten sei die Grundvoraussetzung für die Arbeit des BFA. Außerdem wurde eine Evaluierung von 500 Bescheiden angekündigt.

Neos-Abgeordnete Stephanie Krisper hat ebenfalls zu diesem Thema am Dienstag eine schriftliche Anfrage an Innenminister Kickl gestellt. Sie möchte unter anderem wissen, wo die qualitativen Standards des BFA festgehalten werden und wie die Referenten eingeschult werden.  Die publikgewordenen Asylbescheide seien keine Einzelfälle. Auch sie schreibt: "Es gibt eine Vielzahl von Bescheiden unterschiedlicher Referent_innen aus unterschiedlichen Regionalstellen des BFA, die die rechtsstaatlichen Anforderungen nicht erfüllen, sondern grobe Fehler aufweisen oder gar durch Vorurteile, Verachtung oder Ignoranz gegenüber dem Antragsteller bestimmt sind."

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