Schuldspruch für Holzscheit-Mord - Angeklagter reagiert trotzig

Großer Schwurgerichtssaal im Landesgericht Wien.
Junger Mann soll 91-Jährige erschlagen haben - Schuldspruch mit denkbar knappem Stimmverhältnis.

Ein 20-Jähriger ist am Mittwoch am Landesgericht Wien wegen Mordes an einer hochbetagten Frau zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll die 91-Jährige am 23. Jänner dieses Jahres in ihrer Wohnung in der Goldschlagstraße in Wien-Penzing mit einem Holzscheit und einem Hammer erschlagen haben. Das Motiv soll gewesen sein, dass diese seine Schwester wegen Diebstahls angezeigt hatte und ihre Anzeige nicht zurücknehmen wollte.

Der Schuldspruch fiel mit 5:3 Stimmen mit dem knappestmöglichen Stimmverhältnis im Sinne der Anklage aus. Hätte nur ein weiterer Geschworener den Unschuldbeteuerungen des Angeklagten geglaubt, der von einem DNA-Gutachten allerdings massiv belastet wurde, wäre dieser freizusprechen gewesen.

Während die 19 Jahre alte Schwester des Angeklagten, die sich der Aussage entschlagen hatte und danach im Gerichtssaal anwesend blieb, bei der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach und von ihrem Ehemann getröstet wurde, reagierte der mutmaßliche Täter trotzig. "Ich bin mir dessen bewusst, dass ich das nicht gemacht habe", meinte er in Richtung des vorsitzenden Richters.

Berufung

Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger legte der Mann Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Dass er die Tat als junger Erwachsener begangen haben soll und damit nach den im Jugendgerichtsgesetz vorgesehenen Strafrahmen zu beurteilen ist, wurde vom Richter als mildernd berücksichtigt. Erschwerend sei hingegen "die besondere Brutalität der Tatbegehung" gewesen. Zulasten des 20-Jährigen wurde außerdem gewertet, "dass sich die Aggression gegen ein 91-jähriges Opfer gerichtet hat und das schwerverletzte Opfer einfach liegen gelassen wurde".

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