Hochrangiger Geistlicher wegen übler Nachrede verurteilt

Hochrangiger Geistlicher  wegen übler Nachrede verurteilt
Wien: Kirchenvertreter nannte Pfarrmitglied im Rahmen einer Veranstaltung einen „kriminellen Stalker“.

Fesselfotos mit kleinen Buben in Handschellen, die einen sexuellen Touch haben“: so sah es Vater Willibald K. „Ein harmloses Cowboy- und Indianerspiel beim Pfarrausflug“: so sahen es Kirchenvertreter.

Unterm Strich blieb von den eigenartigen Spielen des 40-jährigen Jungscharführers mit den zehnjährigen Buben im Jahr 2012 sowohl strafrechtlich als auch bei der Ombudsstelle für Opfer von sexuellem Missbrauch in der Kirche nichts übrig. Nachwirkungen gab es trotzdem. Und die mündeten am Mittwoch in einer Verurteilung eines hohen Geistlichen am Bezirksgericht Innere Stadt wegen übler Nachrede.

Vater empörte sich

Willibald K., der sich in der Kirchengemeinde engagiert hatte, wollte die Fotos dieser Spiele von der Facebook-Seite der Wiener Pfarre gelöscht wissen. Und er verlangte auch, dass der Jungscharführer abgezogen wird. Doch, so schildert er, sei er am Widerstand des Gemeindepriesters und in Folge auch eines Ordensoberen, der auch im Opferschutz tätig ist, gescheitert. Die Opferschutz-Stiftung verwaltet den Topf, aus dem Missbrauchsopfer der Kirche Entschädigungszahlen erhalten.

Bei einer Ö1-Veranstaltung im Wiener Radiokulturhaus zum Thema sexueller Missbrauch in der Kirche trafen die beiden Männer wieder aufeinander. Willibald K. meldete sich zu Wort. Sehr zum Missfallen des hochrangigen Geistlichen. Er nannte Willibald K. einen „kriminellen Stalker“.

120 Euro

Diese Worte waren auch der Grund für das Zusammentreffen im Gericht. Der Kirchenvertreter zeigte sich geständig. Er wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je vier Euro verurteilt – unterm Strich also zu 120 Euro. Zudem setzt es einen Eintrag ins Strafregister. Der Geistliche nahm die Strafe an.

Gegenüber dem KURIER wollte er sich nicht zu der Causa äußern: „Kein Kommentar“.

Ausschluss

Willibald K. jedenfalls kommentierte die Verhandlung so: „Wein trinken und Wasser predigen.“ Er wurde übrigens aus der Pfarrgemeinde ausgeschlossen.

Der Fall beschäftigte auch Sepp Rothwangl von der Plattform Betroffener Kirchlicher Gewalt. Er fordert in diesem Zusammenhang einmal mehr eine effektive kirchenunabhänge Aufklärung aller Missbrauchs- und Verdachtsfälle.

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