Folter-Prozess gegen Vertreter des Assad-Regimes ab 1. Juni in Wien
Die Verhandlung wurde vertagt.
Am 1. Juni startet am Wiener Landesgericht der Prozess gegen zwei frühere Vertreter des Regimes des im Dezember 2024 gestürzten syrischen Staatspräsidenten Bashar al-Assad. Ihnen werden Folter und weitere schwere Straftaten an seinerzeit in Syrien inhaftierten Zivilisten vorgeworfen. Bei den Angeklagten handelt es sich um den ehemaligen Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes sowie den früheren Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa.
Der bevorstehende Prozess stellt eine logistische Herausforderung für das Graue Haus dar. Vorerst sind nicht weniger als 13 Verhandlungstage anberaumt. Im Saal 203 wird praktisch den gesamten Juni in dieser Causa "durchverhandelt". Ob - wie derzeit plangemäß vorgesehen - der Prozess am 30. Juni finalisiert werden kann, ist eher unwahrscheinlich. Sollten die Verteidiger mit den Einvernahmen von Zeugen im Wege einer Videokonferenz nicht einverstanden sein, müssten diese nämlich geladen werden.
Der Erstangeklagte befindet sich seit über zehn Jahren in Österreich - ausgerechnet der heimische Verfassungsschutz hatte den in Medien als "Foltergeneral" bezeichneten Khaleb Al H. auf Basis eines Deals mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad ins Land gebracht, wobei er vom mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bei seinem Asylantrag unterstützt wurde. Seit Ende 2024 sitzt der syrische General allerdings aufgrund der Folter-Vorwürfe in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt unter anderem wegen Fluchtgefahr in U-Haft.
Tatzeitraum 2011 bis 2013
Khaleb Al H. und dem Zweitangeklagten Abu R. werden neben Folter unter anderem mehrfache schwere Körperverletzung und geschlechtliche Nötigung angekreidet. 21 Opfer, die allesamt mittlerweile in Europa leben, sind von der Anklage umfasst. Der inkriminierte Zeitraum bezieht sich auf die Jahre 2011 bis 2013, wobei die Misshandlungen in einem Gefängnis in Raqqa unter der Verantwortung der Angeklagten durchgeführt worden sein sollen. Teilweise sollen die beiden dabei auch anwesend und unmittelbar beteiligt gewesen sein. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Aussagen ehemaliger Häftlinge zufolge wurden die Inhaftierten extremen psychischen Misshandlungen ausgesetzt und regelmäßig und systematisch durch Schläge, Elektroschocks und den Einsatz primitiver Instrumente, die starke Schmerzen verursachen sollten, gefoltert und erniedrigt. In den Hafträumen der Kriminalpolizei dürften außerdem furchtbare Zustände geherrscht haben. Mitunter waren 25 oder mehr Häftlinge in einer fünf mal fünf Meter großen Zelle untergebracht. Weder wurden die Insassen über die Dauer der Haft informiert, noch deren Angehörige über deren Verbleib benachrichtigt. Die hygienischen Bedingungen sowie die Versorgung mit Nahrung und Trinkwasser kann nur als mangelhaft beschrieben werden: Letztere erfolgte über die Toilette, welche sich in der Zelle befand.
Gefoltert wurde laut Anklageschrift, um "die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern". Durch die massiven körperlichen Misshandlungen seien die Inhaftierten zur Ablegung von Geständnissen gezwungen worden.
Khaleb Al H. wurde mit Operation "White Milk" bekannt
Khaleb Al H. wurde hierzulande mit der Operation "White Milk" bekannt. Das BVT hatte im Mai 2015 mit dem israelischen Auslandsgeheimdienst Mossad vereinbart, den General von Frankreich nach Österreich zu bringen. Von BVT-Beamten wurde er an der österreichischen Grenze in Empfang genommen, in einem Dienstfahrzeug nach Wien chauffiert, in der Bundeshauptstadt in einem Quartier untergebracht und finanziell unterstützt.
In weiterer Folge waren Vertreter des BVT dem syrischen Offizier sogar bei seinem Asylverfahren behilflich und bemühten sich, diesem zu einem Bleiberecht zu verhelfen. Nach Erkenntnissen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) schloss die Kooperationsvereinbarung mit der Bezeichnung "White Milk" federführend der damalige BVT-Abteilungsleiter Martin Weiss ab, der inzwischen in Dubai untergetaucht ist. Nach Weiss wird mit internationalem Haftbefehl gefahndet, weil er die überstürzte Flucht des Ex-Wirecard-Managers Jan Marsalek vom Flughafen Bad Vöslau Richtung Russland mitorganisiert haben soll.
Für drei ehemalige Beamte des BVT bzw. einen des Bundesamts für Fremdenrecht und Asyl (BFA) endete im Zusammenhang mit der Operation "White Milk" ein Prozess wegen Amtsmissbrauchs 2023 in Wien mit rechtskräftigen Freisprüchen. Weiss war für die Justiz allerdings schon damals nicht greifbar und war der Hauptverhandlung ferngeblieben. Der nun erstangeklagte General war damals als Zeuge geladen, gab sich aber wortkarg. Er habe "Angst um mein Leben und das meiner Familie", führte er damals am Landesgericht für Strafsachen ins Treffen.
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