Ermittlungsverfahren zu Wiener "Z"-Beschmierungen eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Wien hat Anfang Februar das Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit wiederholten "Z"-Beschmierungen gegen eine ukrainische Freiluftausstellung und bei der deutschen Botschaft in Wien eingestellt. Darüber berichtete am Dienstag das Ö1-"Morgenjournal". Bei der Ausstellung habe dies die Staatsanwaltschaft damit begründet, dass das ukrainische Kulturministerium kein Schadensgutachten vorlegt habe, erläuterte Cornelius Granig vom Verein Ukrainehilfe der APA.
"Ich bedauere diese Entscheidung sehr. Damit wird der Eindruck erweckt, dass man in Österreich derartige Taten begehen kann", sagte Granig, der im vergangenen Herbst für das ukrainische Kulturministerium die kleine Ausstellung am Wiener Platz der Menschenrechte im siebenten Wiener Gemeindebezirk organisiert hatte. In der Installation waren kulturelle und wissenschaftliche Errungenschaften der Ukraine präsentiert worden. Die wiederholte Beschmierung mit "Z" und "V", den Symbolen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, hatte im vergangenen Herbst für Empörung beim ukrainischen Botschafter Wassyl Chymynez gesorgt.
Hintergründe schnell bekannt geworden
Die Hintergründe der Tat waren laut der APA vorliegenden Akten im Anschluss vom Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) relativ bald geklärt worden. Obwohl er in der Nähe wohnt, war der mutmaßliche Täter zum Tatort mit einem Auto gekommen, und eine aufmerksame Ukrainerin notierte das Kennzeichen.
Nach einer Hausdurchsuchung im Dezember 2022 gestand der Wiener, der von der Polizei mit einem "Russia"-T-Shirt angetroffen worden war, die "Z" und "V" bei der ukrainischen Installation sowie an der deutschen Botschaft angebracht zu haben. Es sei anzunehmen, dass es sich bei ihm um einen Verschwörungstheoretiker handle, der den Einmarsch der russischen Streitkräfte in der Ukraine und die Gräueltaten der russischen Soldaten gegen die Zivilbevölkerung mit seinen Theorien gegen die NATO und USA rechtfertige, resümierte das LVT in einem Abschlussbericht.
Die zuständige Staatsanwältin sah Anfang Februar indes keinen Grund für eine weitere Strafverfolgung für die Beschmierungen. "Das Verfahren wurde eingestellt, weil die Tatbegehung, insbesondere das Vorliegen der subjektiven Tatseite nicht nachweisbar war", schrieb sie in Bezug auf den Verdacht der Verhetzung sowie der Sachbeschädigung.
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