Enquete zum Gewaltschutz: Hacker pocht auf Gesetzesnovelle
160 Fachleute sind da gewesen. Von MedUni, Polizei, Männerberatung, Frauenberatung, Rat auf Draht, Expertinnen aus Spitälern, der Jugendzentren und Frauenhäusern.
Sie kamen zur Gewaltschutz-Enquete, zu der Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Donnerstag ins Rathaus geladen hatte. Der etwas sperrige Titel „Dialog zum Gewaltschutzpaket“ dürfte also kaum Fachleute abgeschreckt haben. Ziel war es, Expertinnen und Experten aller betroffenen Fachrichtungen zum neuen Gewaltschutzgesetz diskutieren zu lassen.
Wie berichtet wurde ja Ende September im Nationalrat mit Stimmen von ÖVP und FPÖ ein neues Gewaltschutzgesetz verabschiedet. Kernpunkte: Eine Erhöhung der Mindeststrafe für Vergewaltigung, eine Ausdehnung des Annäherungsverbots im Falle von polizeilich verhängten Betretungsverboten, höhere Strafen für Stalking.
Kritik an Anzeigepflicht
Für anhaltende Kritik vieler Expertinnen sorgte eine weitere Neuerung: Medizinisches Personal muss im Falle einer Behandlung nach einer Vergewaltigung verpflichtend Anzeige erstatten. Die Befürchtung vieler Expertinnen: Den Opfern würde dadurch die Entscheidungsmacht genommen, manche würden sich deshalb vielleicht nicht mehr in Behandlung begeben, das Vertrauensverhältnis würde zerstört.
Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2020 in Kraft, bei der Enquete sei die Kritik einhellig gewesen. „Das Gesetz muss dringend novelliert werden“, sagt Hacker. Im Falle der Anzeigepflicht sei etwa die Haftungsfrage nicht geklärt: Also welche Konsequenzen es nach sich ziehen würde, wenn Opfer Experten bitten, keine Anzeige zu erstatten. „Das Parlament ist aufgerufen, eine Handlung zu setzen“, sagt Hacker.
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