Einen Tag bei der Polizei: Üben für den Ernstfall

Einen Tag bei der Polizei: Üben für den Ernstfall
Die Polizei lud zu einem Einsatztraining. In einer gestellten Amtshandlung müssen zwei Verdächtige überwältigt werden.

Einen Tag lang Polizeiluft schnuppern. Dazu hatten am Donnerstag mehrere Journalisten die Chance. Bei dem Einsatztraining, das auch Polizisten in der Grundausbildung absolvieren müssen, werden unter anderem die verschiedenen Griffe geübt, um Verdächtige zu überwältigen. Bundeseinsatztrainer Günter Pegrisch hält jedoch fest: „Die größte Macht der Polizisten ist trotzdem die Sprache.“

Die Polizisten zeigen bei dem  Einsatztraining, dass man in drei Phasen unterteilt: Konfrontations- sowie Überwältigungsphase, die Kontrollphase und weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel die Alarmierung der Rettung. Die Praxis zeigt: Sich aus solch einem Hebelgriff zu lösen, ist ein beinahe unmögliches Unterfangen. Für einen Verdächtigen braucht es aber immer mindestens zwei Beamten.

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Verdächtiger ist bewaffnet

„Alle Fachteile werden dann in einer gestellten Amtshandlung abgerufen“, schildert der Einsatzleiter. In dieser werden die angehenden Polizisten auf das neu erlernte überprüft. An einer solchen Amtshandlung konnten sich die Journalisten auch probieren.

Zu zweit werden die falschen Beamten zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden gerufen. Als die Polizisten eintreffen, merken sie, dass die beiden Lenker der Unfallfahrzeuge in einen Streit geraten sind. Die Auseinandersetzung eskaliert, einer der Fahrer zieht eine Pistole, der andere ein Messer. Der Verdächtige mit der Pistole ergibt sich, legt die Waffe auf den Boden. Der andere Beschuldigte geht mit dem Messer auf seinen Gegenüber los. Die Beamten müssen einschreiten und entscheiden, wie sie zu handeln haben. Darf geschossen werden? Zeit zum Nachdenken bleibt kaum. Die Situation eskaliert schnell.

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Danach werden die gestellten rund 30 Sekunden langen Amsthandlungen an Hand von Videos analysiert – wie in der Grundausbildung. „Bei einem Verdächtigen mit Messer müsste man einen Abstand von sieben Meter einhalten“, schildert Pegrisch. Geschossen werden darf erst, wenn der Verdächtige den Anweisungen nicht Folge leistet und mit dem Messer die Beamten oder andere Personen attackiert.

Das Szenario ist nicht aus der Luft gegriffen. Die Zahlen aus der Kriminalstatistik zeigen: Gewaltdelikte mit Hieb- und Stichwaffen haben in den vergangenen zehn Jahren  in Wien zugenommen. 392 Mal kam es 2017 und 2016 in der Bundeshauptstadt zu einer Anzeige wegen einem solchen. Zum Vergleich: 2008 wurden 151 Anzeigen wegen eines Gewaltdelikts mit einer Hieb- oder Stichwaffe gezählt.

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