Der Gastro-König und die fehlenden Löffel

Der Gastro-König und die fehlenden Löffel
Ein Lokalkonzept ging nicht auf – jetzt trafen sich die Partner vor dem Richter

Die Wiener Gastro-Szene hatte am Freitag ein Stelldichein im Wiener Landesgericht für Strafsachen. Ein bekannter Gastronom musste vor dem Richter Platz nehmen – die Staatsanwaltschaft warf ihm Einbruchsdiebstahl vor.

Seine Freude darüber hält sich in Grenzen. Nach seiner Aussage meint er: „Kann ich gehen?“ „Sie sind der Angeklagte. Wo wollen Sie sonst hin?“, bremst ihn der Richter.

Seinen Ausgang für den Lokal-Augenschein im Gericht nahm alles mit einem neuen Gastro-Projekt. Der Szene-Gastronom versprach zwei Kollegen: „Beteiligt mich, und ich verdopple euren Umsatz!“ Er tauschte Möbel aus, ließ ausmalen, sorgte für die Deko und das Konzept. Zudem versprach er: „Ich kenne viele Leute, auch jemanden bei der Zeitung. Der macht uns eine Geschichte und das Lokal ist voll.“ Allein: Aus den Versprechen wurde nichts, der Umsatz halbierte sich sogar. Dann kam noch Corona.

Ein riesen Bahö

Irgendwann waren 70.000 Euro Schulden da, eine Delogierung drohte. Die Geschäftspartner zerstritten sich „Es ist vorbei!“, komplimentierten die ursprünglichen Partner den Compagnon hinaus. „Wenn ihr mir meine Sachen nicht gebt, trete ich die Türe ein“, soll der Gastro-König getobt haben.

Als er am nächsten Tag vor verschlossenen Türen stand, ließ er das Schloss durch einen Fachmann öffnen und räumte die Möbel aus – doch nicht nur seine. Plötzlich stand die Polizei mit einem Ex-Partner vor der Tür. „Da war ein riesen Bahö. Ich bin mir vorgekommen wie ein Schwerverbrecher!“, erinnert sich der Gastronom. Die Geschäftspartner vermissten später Möbel, Besteck (wie viel ist unklar; der Richter dazu: „Jetzt müssen wir Löffel zählen gehen“), Dekoration und auch Kassensysteme.

Wandermöbel

„Ja, die Möbel habe ich eingelagert“, gesteht der Gastronom. Doch das stimmt nicht ganz. Rechtsanwalt Marcus Januschke präsentiert Bilder, wo die Möbel in einem anderen Lokal des Gastro-Königs zu sehen sind.

Er wolle sie schon seit Langem zurückgeben, erklärt dieser. „Und warum schaffen Sie das nicht? Sie hatten Monate lang Zeit“, fragt der Richter. „Die haben auch noch Sachen von mir“, ist die Antwort. Also ein Faustpfand? „Nein!“, betont der Angeklagte.

Urteil: Freispruch; rechtskräftig. Strafrechtlich bleibt nichts übrig – die Beteiligten streiten sich künftig zivilrechtlich darüber, was wem gehört.

 

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