Streit um Stuhltest: Auch VfGH involviert
Denn die Ärztekammer bekämpft das Programm gleich vor drei nationalen Gerichten, wie dem KURIER aus dem Büro von SPÖ-Gesundheitsstadtrat Peter Hacker bestätigt wird: „Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Stufe 1 wurde eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof erhoben“, erklärt Hacker-Sprecher Norbert Schnurrer.
Zudem sei die zweite Stufe des Vergabeverfahrens ebenso beim Verwaltungsgericht Wien beeinsprucht worden. Und zuletzt sei auch „vorm Verfassungsgerichtshof eine Beschwerde erhoben“ worden. „Das Ziel ist, dass noch im Laufe des heurigen Jahres die ersten Testkits versandt werden. Das hängt natürlich von den Gerichtsverfahren ab“, meint Schnurrer.
Experten halten diesen Zeitplan – so die Ärztekammer ihre Verfahren aufrecht hält (offizieller Kläger ist ein Wiener Arzt) – allerdings für viel zu optimistisch. Das 2023 erstmals angekündigte Vorhaben ist schon jetzt ordentlich in Verzug geraten, da der Zuschlag für den Anbieter bereits für Februar 2024 geplant war. Vor einem Jahr wurde das Projekt aber schon einmal per einstweiliger Verfügung gestoppt (der KURIER berichtete).
Warnung vor Konzernen
Auch die Ärztekammer ist keinesfalls gegen dieses Früherkennungsprogramm, nur dürfe nicht die Stadt Wien solche ärztlichen Leistungen ausschreiben – denn dadurch entstehe ein Parallelsystem. „Ziehen Sie diese Ausschreibung zurück und unterstützen Sie die Ärztekammer und die Sozialversicherung bei der Umsetzung eines Darmkrebs-Screening-Programms für Wien“, appellierte Kammerchef Johannes Steinhart im Sommer.
Am Montag wurde diese Sorge in einer Stellungnahme erneuert, denn eine Vergabe „an einen Generalunternehmer, an der niedergelassenen Ärzteschaft und der Sozialversicherung vorbei, könnte zudem internationalen Konzernen Tür und Tor in unser Gesundheitssystem“ öffnen.
Hintergrund ist, dass die Wiener Ärztekammer mit der Österreichischen Gesundheitskasse seit Längerem über ein solches Screening-Pilotprojekt verhandelt – mit dem entscheidenden Unterschied: Stuhltests und gegebenenfalls Koloskopie laufen über den niedergelassenen Bereich. „So wie es bei Vorsorgeleistungen üblich ist“, erklärt ein Kammer-Sprecher. Diese Verhandlungen seien aktuell auch „im Laufen“, wobei das wohl Sache der neuen Bundesregierung werden dürfte.
Wie verfahren der Karren in dieser Causa ist, beweisen auch die Nettigkeiten, die man sich öffentlich austauscht: So hat Hacker den Ärzten zuletzt unterstellt, hier „auf Randale“ zu setzen. Auf der Strecke bleiben damit aber die Patienten, die vom Screening nicht bloß profitieren, sondern vielfach auch überleben würden.
Kommentare