Causa Inserate-Stadt Wien: Keine Untreue von Bürgermeister Ludwig & Co.

Die Vorwürfe anonymer Anzeiger wogen schwer. „Es bestand der Verdacht, dass ohne ein konkretes allgemeines Informationsbedürfnis und entgegen den Interessen sowie zum Nachteil der Stadt Wien, von Verantwortlichen der Stadt Inserate in diversen Medien geschaltet und mit öffentlichen Geldern bezahlt wurden“, so die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in einer Aussendung. „Dadurch sei der Grundsatz der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der staatlichen Verwaltung verletzt worden, und der Stadt Wien ein finanzieller Schaden entstanden.“
Die Ermittlungen waren laut WKStA auf Basis mehrerer anonymer Anzeigen gegen Verantwortliche der Stadt Wien aufgrund von Inseratenschaltungen der Stadt Wien in diversen Medien eingeleitet worden. Angezeigt waren auch Bürgermeister Dr. Michael Ludwig und andere Personen.
„Angezeigt waren dabei Ausgaben für Einschaltungen in diversen Medien während der Covid-19-Pandemie u.a. zum damals neu eingeführten Gastrogutschein sowie den geänderten Öffnungs- und Nutzungsbedingungen der öffentlichen Wiener Bäder. Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen wurden nicht nur die Einschaltungen selbst geprüft, sondern auch entsprechende Rechnungshofberichte berücksichtigt und weitere umfassende Unterlagen aus den internen Akten der Stadt Wien ausgewertet. Ebenso wurden zahlreiche Zeugen vernommen“, so die WKStA. „Nach den Ergebnissen der Ermittlungen war der strafrechtliche Tatbestand durch den vorliegenden Sachverhalt nicht erfüllt. Entgeltliche Einschaltungen eines Rechtsträgers sind nur zur Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit zulässig. Darunter fallen insbesondere Informationen zur Rechtslage, Sachinformationen sowie Handlungs- oder Verhaltensempfehlungen."
Der Hintergrund
Vor dem Hintergrund der damaligen Covid-19-Pandemie waren die angezeigten Einschaltungen "nicht als unzulässig zu qualifizieren, zudem waren die Ausgaben in den elektronischen Akten hinreichend dokumentiert und begründet". Weiters ergaben sich keine konkreten Anhaltspunkte für einen direkten Zusammenhang mit einer etwaigen wohlwollenden unkritischen Berichterstattung im redaktionellen Teil dieser Medien.
Das Fazit: "Das Ermittlungsverfahren ergab somit keine Beweisergebnisse auf einen wissentlichen Befugnismissbrauch der Verantwortlichen. Das Verfahren war daher einzustellen. Die Einstellung erfolgte auf Basis eines Vorhabensberichts nach Genehmigung durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz in Übereinstimmung mit dem Weisungsrat."
Das sagt der Anwalt der Stadt Wien
„Meine Mandanten haben von Anfang an voll mit den Ermittlungsbehörden kooperiert und es konnten dadurch die Verdachtsmomente der anonymen Anzeige, welche eindeutig politisch motiviert war, vollends entkräftet werden“, sagt Johannes Zink, der Anwalt der Stadt Wien, zum KURIER. „Es ist schön zu sehen, dass es nicht funktioniert mit anonymen Anschüttungen Politik zu machen.“
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