Causa Heumarkt: Liste Jetzt sieht Volksanwaltschaft gefordert

Neues Gutachten von Verfassungsjurist Theo Öhlinger unterstützt Forderung. UNESCO belässt Welterbestätte Wien weiter auf Roter Liste.

Wien bleibt weiter auf der Roten Liste - das entschied das UNESCO-Welterbekomitee zu Wochenbeginn im Zuge seine jährlichen Tagung. Für Wolfgang Zinggl, Klubobmann der Liste Jetzt, ist das aber keineswegs ein Zeichen, sich auszuruhen, sondern viel mehr Grund, rasch Maßnahmen zu ergreifen. Konkret verlangt er, dass das umstrittene Hochhausprojekt am Heumarkt so abgeändert wird, dass es den UNESCO-Richtlinien entspricht – denn man sei nur einen Schritt von der Aberkennung des Welterbes entfernt.

Da weder Stadt noch Bund diese Maßnahmen derzeit ergreifen würden, appelliert Zinggl an die Volksanwaltschaft (VA). Diese solle rechtliche Schritte einleiten.

Causa Heumarkt: Liste Jetzt sieht Volksanwaltschaft gefordert

Ein neues Gutachten, das Verfassungsjurist Theo Öhlinger im Auftrag der Liste Jetzt anfertigte, untermauert Zinggls Forderung nun.

Völkerrechtlicher Vertrag

Öhlinger bezieht sich im Gutachten auf einen Bericht der VA aus dem Jahr 2017. Darin sprach die Volksanwaltschaft zwar einen Missstand an, sah aber keinen Grund, rechtliche Schritte einzuleiten. Dies sei rechtlich allerdings nicht haltbar, wie Öhlinger argumentiert.

Causa Heumarkt: Liste Jetzt sieht Volksanwaltschaft gefordert

Im Fall des Heumarkt-Projekts sei nämlich nicht nur die landesgesetzliche Bauordnung als Bezugsgröße heranzuziehen, sondern „vielmehr die gesamte, dem Flächenwidmungsplan übergeordnete innerstaatliche Rechtsordnung“. Insofern sei auch die Welterbekonvention als „multilateraler völkerrechtlicher Vertrag“ relevant.

Seit 2017 auf der Roten Liste

Zur Erinnerung: 2001 wurde das „Historische Zentrum von Wien“ auf Antrag der Stadt Wien in die Liste der Welterbestätten aufgenommen. 2017 wurde sie auf die Rote Liste der gefährdeten Stätten gesetzt. Der Grund: Das geplante Hochhausprojekt am Heumarkt verstößt aufgrund seiner Maße und seines Turms gegen die Richtlinien der UNESCO. Die Welterbekommission weist seit 2012 auf den Missstand hin. Dennoch erhielt das Projekt im Jahr 2017 grünes Licht.

Seit 2012 hat die UNESCO Österreich also wiederholt empfohlen, das Bauprojekt am Heumarkt so abzuändern, dass das Bauprojekt keine negativen Auswirkungen auf den "außergewöhnlichen, universellen Wert" (Outstanding Universal Value) der Stätte hat.

Bei der jährlichen Tagung zu Wochenbeginn wurde Wien nun ein zweijähriger Aufschub gewährt.

Umweltverträglich?

Unteressen läuft bereits ein Gerichtsverfahren. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass es nun doch eine Umweltverträglichkeitsprüfung geben soll. Projektwerber und Stadt Wien sind dagegen aber in Berufung gegangen. Der Entscheid hierzu wird für die zweite Jahreshälfte erwartet.

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