Brand in Marx-Halle: Geisterbeschwörer müssen 40.000€ zahlen
Der 20-Jährige wirkt Montagmittag im Landesgericht für Strafsachen erstaunlich entspannt, als er nach seinen Schulden gefragt wird. „Ja, hab ich. Vier oder fünf Millionen“, sagt er. Es ist jener Schaden, der im September 2017 beim Brand in der Wiener Marx-Halle entstand.
Mit Reichtum ist der junge Wiener allerdings nicht gesegnet. In Kürze beginnt er eine Facharbeiter-Intensivausbildung. 800 Euro wird er dann verdienen, schätzt er. Seine gleichaltrige Freundin ist arbeitslos.
Das Pärchen hatte im Vorjahr eine Geisterbeschwörung durchführen wollen. Erst entzündete man Teelichter im Freien – doch der Wind blies sie immer wieder aus. Also wechselte man den Standort – und zwar in die Marx-Halle. Nachdem es äußerst einfach war, dort einzudringen und auch brennbares Material herumlag, stand auch ein Mitverschulden der Betreiber im Raum.
Feurige Zeremonie
Denn vor Ort fand das Paar zwei Fackeln, die der 20-Jährige für die Zeremonie in eine Couch steckte. Die Teelichter breitete man auf einem Tuch aus. Und dann fiel eine der Fackeln um, die Couch fing Feuer. Löschversuche blieben erfolglos. Zumindest alarmierte der junge Mann unter falschem Namen noch die Feuerwehr. Im vergangenen März wurde das Paar bereits im Bezirksgericht Innere Stadt zu bedingten Freiheitsstrafen (neun Monate auf Bewährung für ihn, sieben Monate für sie, Anm.) verurteilt.
Der Sachschaden war enorm. Und über den Schadenersatz wollte man im Bezirksgericht nicht entscheiden. Mehrere 100.000 Euro plus Zinsen forderte die Versicherung von den Verursachern. Das Gericht entschied: Das Paar – das übrigens wieder ohne Rechtsbeistand erschien – muss 40.000 Euro plus Zinsen zahlen.
Michaela Reibenwein
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