Billig-Wohnung nur für hübsche Studentinnen: Annonce offline genommen

Billig-Wohnung nur für hübsche Studentinnen: Annonce offline genommen
User meldeten fragwürdiges Inserat. Frauen haben kaum Handhabe gegen solche Angebote. Allerdings werden Männer diskriminiert.

Plötzlich war sie offline. Jene Anzeige eines Vermieters, der eine 25 m² große Einzimmerwohnung im 3. Bezirk um 150 Euro nur an junge, attraktive Studentinnen vermieten wollte, ist Dienstagvormittag von der Immobilienplattform gelöscht worden. Der Grund ist aber nicht der sexistische Wortlaut der Annonce, sondern der Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot. Laut diesem dürfe nämlich nicht unterschieden werden, ob eine Wohnung an einen Mann oder eine Frau vermietet wird. Hier wurden jedenfalls Männer diskriminiert.

Wie berichtet, hat am Wochenende eine Annonce auf einer bekannten österreichischen Immobilienplattform für Aufregung gesorgt, die zumindest als fragwürdig eingestuft werden kann. „Hallo, bin ein 36 jähriger Geschäftsmann, habe eine Wohnung die ich nicht benutze, würde einer jungen attraktiven Studentin / jungem Mädchen gerne kostengünstig vermieten. Die Wohnung wurde frisch saniert, und ist im 3ten Bez. ca. 100 Meter von der U-Bahn Station. Weitere Details und Fotos auf Anfrage“ (sic!), lautete das Angebot. Ein Name oder die Telefonnummer des Inserenten wurde nicht genannt.

Billig-Wohnung nur für hübsche Studentinnen: Annonce offline genommen

Das vermeintlich großhherzige Angebot sorgte auf Facebook für Entrüstung. Tatsächlich, heißt es bei der Immobilienplattform, sei das Inserat bereits am Sonntag per Mail gemeldet worden. Am nächsten Werktag, dem Dienstag, habe man das Mail bearbeitet und das Inserat entfernt.

Keine Handhabe für Frauen

Doch während in dem aktuellen Fall das Gleichbehandlungsgesetz greift, gibt es für Frauen sonst keine juristische Handhabe gegen sexistische Angebote - etwa Wohnraum nur für junge, attraktive Studentinnen - vorzugehen, erklärt Susanne Peinbauer, Juristin für Wohnrecht bei der Arbeiterkammer Wien.

Allerdings würden die Immo-Plattformen darauf achten, derartige Inserate nicht online stehen zu lassen. In der Praxis würden zwar alle Anzeigen (bis auf die Rubriken Bekanntschaften und Massagen) sofort online gehen, danach würden sie aber von Mitarbeitern kontrolliert - auch außerhalb der Bürozeiten, erklärt ein Sprecher der Immobilienplattform. "Was natürlich schon sein kann, dass eine Anzeige eine gewisse Zeit lang online ist." Konkret gäbe es sechs Kollegen, die sich um die Kontrollen kümmern würden.

Während sich in Ländern wie Deutschland, Großbritannien oder den USA immer wieder eindeutig unmoralische Angebote a la "Wohnung gegen Sex" finden, sei ein derart eindeutiges Inserat in Österreich glücklicherweise ein Einzelfall, berichtet der Experte.

Diskriminierung von Österreichern

Auch bei der Arbeiterkammer kennt man keine vergleichbaren Fälle. Grundsätzlich könne man aber sagen: Je schlimmer die Wohnsituation in einer Stadt, desto häufiger gäbe es solche "Angebote", meint Juristin Peinbauer. Was es aber immer häufiger gebe, sei eine - ebenfalls unzulässige - Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, heißt es bei der AK und der Plattform unisono. So würden etwa bestimmte ethnische Gruppen bei der Wohnungssuche ausgeschlossen. Oder, anders herum, zielten bestimmte Annoncen auf Migranten ab. "Es fällt auf, dass besonders bei schlechten Wohnungen und besonders kleinen Zimmern aus den Inseraten hervorgeht, dass diese an Migranten oder Asylwerber vermietet werden sollen", berichtet Peinbauer. "Hier werden dann Österreicher diskriminiert."

Bei Inseraten wie jener des Geschäftsmannes mit einem Faible für junge Studentinnen würde sie sich nicht melden, sagt die Expertin. Und falls es doch eine Interessentin gebe, empfiehlt sie, ganz genau zu besprechen wie die Annonce gemeint ist.

Unseriöse Angebote erkennen

Generell gebe es eine Faustregel, unseriöse Angebote auf Immo-Plattformen zu erkennen: Bei einer sehr niedrigen Miete im Vergleich zum Marktwert gleichzeitig und einer sehr gut ausgestatteten Wohnung müsse man von vornherein skeptisch sein.

Bei der Immo-Plattform verweist man darauf, dass es unter jedem Angebot einen Melde-Button gebe. Ein Mausklick und eine unseriöse oder diskriminierende Annonce könne dem Unternehmen bekannt gegeben werden. Dies würde dann bei der Kontrolle priorisiert.

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