Auf Polizisten geschossen: Zweieinhalb Jahre Haft

33-Jähriger musste sich nach Schüssen im Rausch vor Schwurgericht verantworten
Geschworene verneinten Mordversuch. Urteil wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt rechtskräftig

Ein 33-Jähriger hat sich am Donnerstag am Wiener Landesgericht wegen versuchten Mordes an zwei Wiener Polizisten verantworten müssen. Der bisher unbescholtene Mann soll in der Nacht auf den 17. August 2022 in Wien-Penzing mit einer Pistole gezielt auf die Beamten der Polizeiinspektion Storchengasse geschossen haben, die von Augenzeugen alarmiert worden waren, weil der Mann alkoholisiert randalierte. Die Schüsse verfehlten die Polizisten. Donnerstagnachmittag wurde der Beschuldigte letztendlich nicht wegen Mordversuchs, aber dennoch zu zweieinhalb Jahre unbedingter Haft verurteilt.

"Schwachmat mit Pistole"

Die Geschworenen verneinten die an sie gestellten Fragen bezüglich des ursprünglich angeklagten Mordversuchs. Sie glaubten den Angaben des Beschuldigten, dass die Schüsse nicht gezielt waren. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Auch wenn es in dem Fall ausschließlich Milderungsgründe gab - der bisher ordentliche Lebenswandel, das Geständnis und die teilweise Schadenswiedergutmachung - , kam für das Schwurgericht nur eine unbedingte Freiheitsstrafe in Frage. Der Mann habe sich als „Schwachmat mit Pistole“ wie „Django“ aufgeführt und die Polizisten völlig unverblümt und ohne Anlass in Todesangst versetzt, sagte Richter Christoph Bauer bei der Urteilsverkündung.

Die Beamten blieben unverletzt, dessen ungeachtet ging der Staatsanwalt davon aus, dass der Angeklagte in Tötungsabsicht gehandelt hatte. Dem Vorfall war ein Streit des 33-Jährigen mit seiner damaligen Lebensgefährtin vorausgegangen, nachdem er vermutete, dass sie ein Verhältnis mit seinem Freund hätte. „Es war kein glücklicher Tag für den Angeklagten“, meinte der Staatsanwalt. Als er nach der Diskussion mit der Frau das Haus verließ, nahm er eine Faustfeuerwaffe mit, die er von einem Freund als Entschädigung wegen Wettschulden bekommen hatte.
In einem Lokal soll der bereits durch Alkohol und Drogen berauschte 33-Jährige dann ein recht aggressives Verhalten an den Tag gelegt haben, als er sich dann von einem Taxi wegbringen ließ, zog er in dem Fahrzeug seine Pistole aus dem Hosenbund, „weil sie mich drückte“. Dabei löste sich versehentlich ein Schuss. Das Projektil ging ins Dach des Fahrzeugs. Der Taxler verständigte darauf den Notruf.

Patronen geholt

Zuhause angekommen soll der Mann dann auf der Straße gegen Autos getreten haben. Er ging noch in seine Wohnung, um ein weiteres Magazin zu holen, um die Waffe nach dem Vorfall im Taxi zu entsorgen, da sah er das Blaulicht bei seinem Wohnhaus und flüchtete.

Die Polizisten verfolgten den gebürtigen Serben in ein Nachbarhaus, als er plötzlich aus dem Hosenbund die Pistole zog und schoss, laut Polizisten zwei Mal. Ein Beamter betonte, er habe sogar noch den Rauch aus der Mündung gesehen. „Ich hab' nach unten geschossen“, um die Beamten zu erschrecken, betonte der Angeklagte gegenüber dem Schwurgerichtsvorsitzenden Christoph Bauer. „Ich bin in Panik geraten, hab die Waffe gezogen, um mir Platz zu schaffen, um zu flüchten“, sagte er. Das Einschussloch wurde in einer Höhe von etwa 30 Zentimetern entdeckt. Ein zweiter Schuss in dem Wohnhaus habe es nicht gegeben, erklärte der Beschuldigte. Ein weiteres Einschussloch oder ein Projektil sei nicht gefunden worden, sagte auch der Verteidiger des 33-Jährigen, Mirsad Musliu.

Flucht

Nach den Schüssen auf die Polizisten, die sich auf die Straße hinter ein geparktes Auto geflüchtet hatten, lief der Mann davon. Auf seiner Flucht habe er erneut zwei Mal geschossen, aber nur in die Luft. Dem widersprach einer der Polizisten im Zeugenstand. Der 23-jährige Beamte betonte, der Mann habe ihn mit der Waffe anvisiert, daraufhin sei er wieder in Deckung gegangen und es fiel der Schuss. Der Polizist schloss sich dem Verfahren als Privatbeteiligter mit 3.830 Euro an. „Es war nur noch ein Lauf ums Leben“, sagte der 23-Jährige. „Wenn ich am nächsten Tag nicht in den Dienst gegangen wäre, hätte ich aufhören müssen“, erzählte der Beamte, wie es ihm nach der Schussattacke gegangen ist. Der Angeklagte entschuldigte sich am Donnerstag bei den Polizisten und überreichte den beiden 1.000 Euro Entschädigung in bar.

Festnahme

Bei einer Garageneinfahrt versuchte sich der 33-Jährige noch zwischen Mülltonnen zu verstecken. Er wurde dann von Beamten der Sondereinheit WEGA aufgegriffen und festgenommen.
Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk war der Mann zwar durch den Alkohol, den er am Tattag seit 10.00 Uhr konsumierte, mittelstark bis stark berauscht. Das zudem konsumierte Kokain hatte dann zu einer enthemmenden und aggressionssteigernden Wirkung geführt. Der Mann war aber in keinem Zustand der völligen Berauschung, konnte gegenüber dem Sachverständigen den Vorfallstag lückenlos schildern.

Nach einer Mittagspause war das Beweisverfahren abgeschlossen und es wird über die Fragen, die die Geschworenen in der Beratung zu beantworten haben, entschieden. Der Staatsanwalt weitete kurz vor Prozessende die Anklage aus. Neben dem zweifachen Mordversuch muss sich der 33-Jährige nun auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten.

Letztendenlich wiesen sie die Geschworenen aber die Anschuldigung des Mordversuchs zurück und Verurteilten den Mann wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt.

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