Ex-Direktorin einer Wiener Seniorenresidenz angeklagt

Staatsanwaltschaft kreidet ihr Vernachlässigen wehrloser Personen an. Anklage deutet auf systematisches Organisationsversagen hin - schmerzhafte Pflegeschäden bei 17 Personen.
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat beim Landesgericht eine Anklage gegen eine ehemalige Direktorin einer Wiener Seniorenresidenz wegen Vernachlässigens wehrloser Personen (§ 92 StGB) eingebracht. In der Einrichtung, die es in dieser Form inzwischen nicht mehr gibt, dürfte es nach APA-Informationen über Jahre hinweg zu einem systematischen Organisationsversagen bei der Betreuung pflegebedürftiger Personen gekommen sein. 

Für die Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Gerichtssprecher Christoph Zonsics-Kral bestätigte am Freitag die vorliegende Anklageschrift. Darin wird der Frau vorgeworfen, von 2019 bis August 2022 als alleinverantwortliche Direktorin nicht die erforderliche Organisation bereitgestellt zu haben, die für eine fachgerechte Betreuung und Pflege nötig gewesen wäre.

Sie soll außerdem gegen grundsätzliche Bestimmungen verstoßen haben, indem in der Einrichtung bloße Heimhilfen als Pflegekräfte eingesetzt wurden und teilweise auf fachlich nicht qualifiziertes Fremdpersonal mit mangelnden Sprachkenntnissen zurückgegriffen wurde.

Eklatanter Personalmangel

In dem von einem privaten Anbieter geführten Heim waren zuletzt rund 100 Seniorinnen und Senioren untergebracht. Der Betrieb dürfte sich aufgrund von eklatantem Personalmangel schwierig gestaltet haben. Wie es aus informierten Kreisen gegenüber der APA hieß, sollen - womöglich aus Kostengründen - kaum diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger beschäftigt worden sein.

Um den Personalmangel zu kaschieren, soll die Angeklagte bewusste Täuschungshandlungen gesetzt haben, etwa indem sie inoffizielle Dienstpläne führte. Es soll auch zu Verstößen bei Dokumentationsvorschriften bei der Pflege sowie bei der Medikamentenausgabe gekommen sein. Das führte bei bettlägerigen Seniorinnen und Senioren zu Mangelernährung und Austrocknungen. Wiederholt soll die erforderliche Wundversorgung unterblieben sein. Auch von nicht fachgerecht gesetzten Infusionen und falsch verabreichten Medikamenten wurde der APA berichtet.

Schmerzhafte Pflegeschäden bei 17 Personen inkriminiert

Bei 17 vernachlässigten Seniorinnen und Senioren sollen laut Anklage schmerzhafte Pflegeschäden aufgetreten sein. Von Aufliegegeschwüren, Gelenkversteifungen bis hin zu Knochenbrüchen ist die Rede.

Das privat geführte Heim stellte vor einiger Zeit den Betrieb ein, indem der Pachtvertrag nicht mehr verlängert wurde. Für einen Weiterbetrieb wäre eine Generalsanierung erforderlich gewesen, die bei laufendem Betrieb möglich sei, hieß es damals seitens des Betreibers. Dutzende betroffene Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf kamen auf Vermittlung des Fonds Soziales Wien in anderen Pflegeeinrichtungen unter.

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