Angeblicher Arzt ließ echte Mediziner blechen

Angeblicher Arzt ließ echte Mediziner blechen
Er fuhr einen Bentley und dinierte in den besten Restaurants der Stadt: Wiener am Dienstag wegen Betrugs angeklagt.

Der 45-jährige Wiener weiß, wie man einen starken Auftritt hinlegt. Er fuhr einen Bentley (aus zweiter Hand), trug eine teure Armbanduhr, aß und trank in den besten Häusern der Stadt und trat als Diplomingenieur und Doktor auf. Mit diesem Auftreten soll er viele Personen um den Finger gewickelt haben. Darunter auch 19 tatsächliche Ärzte.

Luftschloss

Sie hatten ihm mehr als 90.000 Euro für sein Projekt überwiesen. Damit sollten die Mediziner Zugang zu Tausenden zahlungskräftigen Patienten bekommen – unter anderem zu UNO-Mitarbeitern. Auch, so das Versprechen, sollten Kooperationen mit namhaften Versicherungen und Unternehmen bestehen. Allein: Das Projekt war ein Luftschloss. Der Herr Doktor ist  unter anderem deshalb am Dienstag im Landesgericht für Strafsachen in Wien wegen betrügerischer Krida, schwerer Nötigung und schweren gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt.

Der Doktor (verteidigt von Manfred Arbacher-Stöger, Kanzlei Burger) bezeichnet sich selbst als Unternehmer. Im Internet trat er im Arztkittel auf. Doch Einkommen hat er keines. Und auch keine Rücklagen. Doch sein Auftreten dürfte überzeugend gewesen sein.


So gelang es ihm, das Vertrauen einer Ärztin zu gewinnen.  Diese streckte ihm sogar das Geld für eine  Reise nach Mexiko vor.  Der Mann hatte die Ärztin begleitet und vor Ort plötzlich Liquiditätsprobleme. Also übernahm die Medizinerin sämtliche Ausgaben für Ausflüge, Taxi und sogar ärztliche Behandlungen. Als die Ärztin auf die Rückzahlung bestand, soll ihr der Angeklagte gedroht haben: „Dann sage ich deinem Vorgesetzten, dass du tablettensüchtig bist  und eine Gefahr für die Patienten darstellst.“


Aber nicht nur Mediziner sollen auf den Mann hereingefallen sein. Auch in teuren Restaurants soll er nicht bezahlt haben, ein Mechaniker soll auf den Servicekosten für den Bentley sitzen geblieben sein und ein Handwerker auf den Kosten für aufwändige Restaurierungsarbeiten in einer Wohnung. In Auftrag gegeben hatte der Angeklagte nämlich unter anderem Glaswände und ein Stucco Veneziano – eine besonders exklusive Spachtelbeschichtung.
 

Kommentare