50 Mal auf Ex-Freundin eingestochen: 17-Jähriger muss zehn Jahre in Haft

50 Mal auf Ex-Freundin eingestochen: 17-Jähriger muss zehn Jahre in Haft
Prozess: Nach Trennung lauerte der Bursche dem Mädchen in Wien auf. Urteil nicht rechtskräftig.

Der mittlerweile 17-jährige Angeklagte bleibt am Montag stumm. "Schuldig", sagt er im Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts für Strafsachen Wien. Das war's vorerst.

Schuldig, dazu, dass er am 27. Februar in Wien seine Ex-Freundin fast getötet hat. 50 Stichverletzungen wurden später gezählt. Der Täter stach dem 16-jährigen Mädchen auch ins Auge, es ist seither auf dem rechten Auge blind. Noch immer verliert die Jugendliche Hirnflüssigkeit.

Messer rot, du bist tot

Wie es dazu gekommen ist, dazu schweigt der Angeklagte. Er war zum Zeitpunkt der Tat erst 16 Jahre alt. Doch allein aus den Nachrichten, die er dem Mädchen zuvor geschrieben hatte, geht einiges hervor. "Messer rot, du bist tot", schrieb er seiner Exfreundin. Er drohte ihr mit Vergewaltigung und mit dem Abstechen.

Das Mädchen - es ist konfessionslos - und der junge Angeklagte - ein Moslem mit türkischen Wurzeln - führten schon zuvor eine gewalttätige Beziehung. Der Bursche wollte seiner Freundin vorschreiben, wie sie sich anziehen soll. Als sie nicht oft genug auf seine Nachrichten antwortete, brachte ihn das in Rage. Und dass sie nicht eifersüchtig war, sah er als Abwertung. "Wenn eine Frau liebt, ist sie eifersüchtig", erklärte er ihr.

Das Mädchen hatte sich kurz zuvor von ihm getrennt, nachdem es nach Tritten ins Gesicht drei Tage lang im Krankenhaus lag. Die 16-Jährige zeigte ihn an. Dann eskalierte die Situation.

Kein Wort zur Polizei 

Der Bursche passte das Mädchen laut Anklage vor seiner Wohnung ab um es "zur Rede zu stellen". Dabei zog er das Messer. Immer wieder soll er schließlich auf das Mädchen eingestochen haben. Bevor er ging, sagte er noch: "Kein Wort zur Polizei!" Dann ließ er die schwer verletzte und stark blutende Freundin liegen.

Tatsächlich schaffte es das Mädchen noch, selbst die Rettung zu alarmieren. "Das Mädchen hat nur überlebt, weil die Rettungskette so schnell funktioniert hat", erläutert Gutachter wolfgang Denk.

Der Angeklagte zeigt zu all dem keine Regung. Das fällt auch der psychiatrischen Sachverständige Gabriele Wörgötter auf. "Er hat seine Freundin als Gegenstand gesehen, den man vernichten muss, wenn man ihn nicht mehr haben kann." Er akzeptiere nur zwei Instanzen: Seinen Vater und Gott. "Er ist in einem Umfeld aufgewachsen, wo es eine sehr starke Orientierung an familiären Strukturen und der Religion gibt."

Hinter der Fassade

Nach außen hin wirke der Teenager unauffällig. "Aber hinter der Fassade befindet sich sehr viel Auffälliges." Und sie sieht eine schwierige Zukunftsprognose: "Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass er künftig ähnliche Delikte setzt. Speziell in Beziehungs-Konstellationen."

Verteidiger Rudolf Mayer verweist auf die schwere Persönlichkeitsentwicklungsstörung. „Was er getan hat, ist natürlich unverzeihlich.“ Der Jugendliche habe aus „hochgradiger Eifersucht und Verlassenheitsangst“ gehandelt. Zuletzt findet der Bursche doch noch ein paar Worte: "Es tut mir sehr leid, Ich wünsche ihr gute Besserung."

Urteil: Zehn Jahre Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher; nicht rechtskräftig.

Zudem stimmt der Jugendliche zu, seinem Opfer 166.500 Euro Schmerzengeld und Schadenersatz zu zahlen.

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