Identität des mutmaßlichen Freiburg-Mörders bestätigt

Ein Baum am Straßenrand ist mit Blumen und Bändern geschmückt.
Fingerabdrücke identisch mit einem in Griechenland verurteilten Mann.

Im Fall der getöteten Freiburger Studentin haben die Ermittler die Identität des mutmaßlichen Mörders bestätigt. Es liege "die Mitteilung des Bundeskriminalamts vor, welches bestätigt, dass die Fingerabdrücke des Mannes, welcher in Griechenland verurteilt worden sein soll, identisch sind mit dem dringend Tatverdächtigen im Mordfall der 19-jährigen Studentin", so Polizei und Staatsanwaltschaft.

Bereits zuvor hatte die griechische Rechtsanwältin Maria-Eleni Nikolopoulou den Mann als ihren Mandanten aus einem Prozess wegen einer früheren schweren Straftat gegen eine Frau identifiziert. In Medienberichten hieß es zudem bereits, ein Abgleich der Fingerabdrücke beider Fälle habe dies bestätigt.

2014 verurteilt

Der als 17 Jahre alter Flüchtling aus Afghanistan seit 2015 in Deutschland registrierte Hussein K. wurde laut Bild-Zeitung im Februar 2014 in Griechenland zu zehn Jahren Haft verurteilt, nachdem er 2013 eine Frau überfallen und eine Klippe hinunter gestoßen hatte.

Die Frau wurde demnach schwer verletzt, K. wurde aber nach kurzer Zeit wieder aus der Haft entlassen. Nach einem Gesetz aus dem Jahr 2015, das wegen der Überbelegung griechischer Gefängnisse die Entlassung Strafgefangener ermöglichte, kam Hussein K. unter Auflagen aus der Haft frei. Er sollte sich jeden Monat bei der Polizei melden, doch zwei Monate nach der Freilassung verlor sich seine Spur. Offenbar war er nach seinem Untertauchen von den griechischen Behörden nur innerhalb des Landes, nicht aber international zur Fahndung ausgeschrieben worden. Weder Interpol noch das Schengener Informationssystem (SIS) seien alarmiert worden, obwohl er Griechenland kurz nach seiner Haftentlassung im Oktober 2015 trotz Meldeauflagen verließ.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sprach von einem "eklatanten Versagen" griechischer Behörden. Da die Daten nicht in das SIS eingetragen worden seien, sei er nicht als gesuchter Straftäter identifiziert worden, als er im November 2015 auf dem Bundespolizei-Revier Freiburg Asyl beantragte. "Hätten die Griechen ihn zur internationalen Fahndung ausgeschrieben, wäre er uns auch aufgefallen", sagte BDK-Chef Andre Schulz der Bild vom Donnerstag.

Kritik von de Maiziere

Der deutsche Innenminister de Maiziere warf er den griechischen Behörden deswegen schwere Versäumnisse vor. "Ansonsten wäre der Tatverdächtige bei einer ordnungsmäßigen Kontrolle durch die deutschen Sicherheitsbehörden in verschiedenen Stufen aufgefallen. Das ist ein sehr ärgerlicher Vorgang. Wir werden das sicherlich mit der griechischen Seite auch zu besprechen haben."

Derartige Vorwürfe lässt die griechische Seite nicht gelten. "Die Freilassung war legitim und völlig gesetzeskonform", sagte der Generalsekretär des griechischen Justizministeriums, Eftyxis Fytrakis, der Bild-Zeitung. "Sein Betragen war exzellent. Er besuchte die Schule in der 6. und 7. Klasse, leistete 581 Tage freiwillige Arbeit ab."

Er ist dringend tatverdächtig, die 19 Jahre alte Studentin in Freiburg am 16. Oktober vergewaltigt und ermordet zu haben.

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