Waffenpläne für 3D-Drucker: Veröffentlichung untersagt

Waffenpläne für 3D-Drucker: Veröffentlichung untersagt
Heute Mittwoch sollten Konstruktionspläne für mit 3D-Druckern herstellbaren Faustfeuerwaffen online zugänglich gemacht werden.

Ein US-Gericht hat die Veröffentlichung von Konstruktionsplänen im Internet für die Herstellung von Schusswaffen aus 3D-Druckern vorerst untersagt. Das Bundesgericht in Seattle reagierte damit am Dienstag auf eine Klage von acht US-Staaten und der Hauptstadt Washington, die einen ursprünglich ab Mittwoch geplanten Zugang zu entsprechenden Konstruktionsplänen verhindern wollten.

Für den 10. August wurde eine Anhörung angesetzt. Die Klage der von der Demokratischen Partei regierten US-Staaten richtete sich gegen eine Vereinbarung, welche das US-Justizministerium im Juni nach jahrelangem Rechtsstreit mit der Organisation Defense Distributed erzielt hatte. Demnach hätte die Organisation ab diesem Mittwoch ihre Konstruktionspläne für mit 3D-Druckern herstellbare Schusswaffen im Internet veröffentlichen dürfen.

Keine Seriennummern

In der Klage hieß es, die Vereinbarung sei "hochgefährlich". Sie könne eine "beispiellose Auswirkung" auf die öffentliche Sicherheit haben. Auch US-Präsident Donald Trump zeigte sich skeptisch gegenüber dem Projekt von Defense Distributed - obwohl seine eigene Regierung der Veröffentlichung der Fertigungspläne zugestimmt hatte.

Die Waffen aus dem 3D-Drucker - Pistolen und Gewehre - funktionieren ebenso wie reguläre Schusswaffen, da sie aber nicht industriell gefertigt werden, besitzen sie keine Seriennummern.

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