15-jähriges Mädchen auf Nachtflug vergewaltigt: Täter verurteilt

Zusammenfassung
- Ein 44-jähriger Geschäftsmann verging sich während eines Nachtflugs von Mumbai nach Zürich an einer 15-Jährigen.
- Der Mann wurde nach dem neuen Schweizer Sexualstrafrecht wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
- Er erhielt zudem ein fünfjähriges Einreiseverbot für die Schweiz und darf lebenslang nicht mit Minderjährigen arbeiten.
Von Johanna Worel
Der Vorfall ereignete sich schon im März auf dem neunstündigen Nachtflug LX155 von Mumbai nach Zürich. Ein 44-jähriger Geschäftsmann saß neben dem 15-jährigen Mädchen. Die beiden sollen nur kurz miteinander geredet haben, berichtet die Neue Züricher Zeitung NZZ.
Laut Anklageschrift soll der Mann zunächst seinen Arm um das Mädchen gelegt haben. Als diese nicht reagierte, soll er ihr in den Schritt gefasst haben und an ihr sowie an sich selbst sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Die 15-Jährige ist während der Vergewaltigung aufgewacht und in eine Schockstarre gefallen. Sie war unfähig, sich zu wehren, zitiert die NZZ aus der Anklage.
"Es ging mit mir durch"
Direkt nach der Landung in Zürich wurde der 44-Jährige festgenommen.
Bei der Verhandlung am Bezirksgericht Bülach in der Schweiz sagt der Beschuldigte aus: "Es ging mit mir durch." Zusätzlich bestätigte er, keine Einwilligung vom Mädchen erhalten zu haben. Nach der Tat sei ihm bewusst geworden, dass er einen Fehler begangen habe.
Neues Sexualstrafrecht
Laut dem neuen Sexualstrafrecht, das in der Schweiz 2024 in Kraft trat, gilt eine Tat als Vergewaltigung, sobald der oder die Betroffene zeigt, mit der Handlung nicht einverstanden zu sein. Es gilt das Prinzip „Nein heißt nein“. Dies kann durch Worte oder Gesten ausgedrückt werden.
Der Mann wurde wegen Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit einem Kind zu einer bedingten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt. Der vorsitzende Richter sieht das Strafmaß als gering aber "knapp bemessen".
In den kommenden fünf Jahren ist es dem 44-Jährigen untersagt in die Schweiz einzureisen. Bis zu seinem Tod darf er keine Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu Minderjährigen nachgehen.
In Österreich finden Frauen, die Gewalt erleben, u. a. Hilfe und Informationen bei der Frauen-Helpline unter: 0800-222-555, www.frauenhelpline.at; beim Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) unter www.aoef.at; Gewaltschutzzentrum Wien: https://www.gewaltschutzzentrum.at/wien/ und beim 24-Stunden Frauennotruf der Stadt Wien: 01-71719 sowie beim Frauenhaus-Notruf unter 057722 und den Österreichischen Gewaltschutzzentren: 0800/700-217; Polizei-Notruf: 133
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