Unwetter in Deutschland: Anklagebehörde prüft Ermittlungsverfahren

Unwetter in Deutschland: Anklagebehörde prüft Ermittlungsverfahren
Es gehe dabei um möglicherweise unterlassene oder verspätete Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz prüft nach der Flutkatastrophe im Ahrtal in Deutschland die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung. Dabei gehe es um möglicherweise unterlassene oder verspätete Warnungen oder Evakuierungen der Bevölkerung, teilte die Behörde am Montag mit. Außerdem ist, wie bekannt wurde, die Zahl der Toten durch die Flutkatastrophe im Ahrtal auf 138 gestiegen.

Weiterhin vermisst werden laut Polizeipräsidium Koblenz 26 Bewohner. Bis zum Wochenende waren 135 Menschen tot geborgen worden. Identifiziert seien bisher 106 Menschen. Keine Angaben macht die Polizei bisher zur Frage, wie viele Menschen in den einzelnen Orten ums Leben kamen.

Was die mögliche Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angeht, sollen in der Prüfung durch die Staatsanwaltschaft neben der "umfangreichen Presseberichterstattung" auch Feststellungen aus Todesermittlungsverfahren sowie allgemeine polizeiliche Hinweise aus der Katastrophennacht vom 14./15. Juli einbezogen werden. Gegen wen sich der Anfangsverdacht richtet, wurde in der Mitteilung nicht gesagt.

Fragen zum Krisenmanagement

Am Wochenende waren erneut Fragen im Zusammenhang mit dem Krisenmanagement in der Nacht des Unwetters laut geworden. Nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" soll trotz präziser Warnungen erst spät der Katastrophenfall ausgerufen worden. Die Kreisverwaltung habe neben online veröffentlichten Informationen im Laufe des Abends mehrere automatisierte E-Mails des zuständigen Landesamts für Umwelt erhalten, in denen auch der prognostizierte enorme Pegelstand von fast sieben Metern mitgeteilt worden sei, heißt es in dem Bericht. Die Kreisverwaltung wollte diesen Bericht am Sonntag nicht kommentieren und hatte auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen.

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