Strafe für ungeduldige Fluggäste: In diesem Land wird es teuer

Wer sich im Flugzeug zu früh abschnallt und aufsteht, riskiert laut einer neuen türkischen Verordnung eine Strafe.
Zusammenfassung
- Türkische Luftfahrtbehörde verhängt Bußgelder für ungeduldiges Verhalten von Fluggästen nach der Landung.
- Bußgelder betreffen frühes Abschnallen, Aufstehen und Öffnen von Gepäckfächern vor Erreichen der Parkposition.
- Halk TV berichtet, dass die Geldstrafe etwa 60 Euro beträgt; Kabinenansagen wurden entsprechend angepasst.
Das Flugzeug landet, und schon beginnen die ersten Fluggäste nervös, nach Rucksäcken, Laptoptaschen und sämtlichen Habseligkeiten zu greifen. Zu groß ist der Drang, sich endlich der schmalen Tür des Flugzeugs zu nähern und sich die Füße zu vertreten.
Dabei wird gerne das leuchtende Anschnallzeichen übersehen. Was soll schon passieren? Das Flugzeug ist ja bereits gelandet. Ganz anders sieht dies die türkische Generaldirektion für Zivilluftfahrt, die seit Mai das ungeduldige Verhalten der Fluggäste nicht mehr ungestraft hinnehmen möchte.
In einem Rundschreiben wies der Generaldirektor für Zivilluftfahrt, Kemal Yüksek, das Kabinenpersonal von Flugzeugen, die auf türkischem Boden landen, an, Passagiere zu warnen, die die Sicherheitsgurte vor dem Erlöschen der Anschnallzeichen lösen.
Fluggäste, die sich nicht an diese Verordnung halten, werden den Behörden gemeldet und müssen ein Bußgeld bezahlen.
Auch zu frühes Aufstehen, das Öffnen der Gepäckfächer sowie das Vordrängen im Gang, während das Flugzeug seine Parkposition noch nicht erreicht hat, werden bestraft. Ein solches Verhalten gefährde die "Sicherheit der Passagiere und des Gepäcks", so Yüksek. Aus der Mitteilung geht nicht hervor, wie hoch die Geldstrafen sein werden.
Geldbuße von 60 Euro
Der türkische TV-Sender Halk TV berichtete jedoch, dass die Geldbuße etwa 2.603 türkische Lira, also rund 60 Euro, betragen werde. Dementsprechend wurden auch die Kabinenansagen angepasst:
"Es ist strengstens verboten, Gepäckfächer zu öffnen oder sich im Gang aufzuhalten, bevor das Flugzeug seine Parkposition erreicht hat und die Anschnallzeichen erloschen sind." Des Weiteren werden Fluggäste ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie erst aufstehen dürfen, wenn ihre Reihe auch tatsächlich an der Reihe ist.
Die neue Verordnung der Generaldirektion für Zivilluftfahrt ist bereits seit dem 2. Mai 2025 in Kraft.
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