In diesem Supermarkt müssen Kunden nun "Eintritt" zahlen: Was steckt dahinter?

Zusammenfassung
- Aldi testet in einer Londoner Filiale das 'Shop & Go'-System mit Vorautorisierung von 12 Euro, es handelt sich um keine Eintrittsgebühr.
- Die Vorautorisierung dient der Überprüfung der Zahlungsmethode, und nicht genutzte Beträge werden zurückerstattet.
- Verwirrung entstand durch unklare Kommunikation, da die Vorautorisierung oft nur im Kleingedruckten erklärt wurde.
In sozialen Medien kursiert aktuell eine verblüffende Nachricht: Der Discounter Aldi – hierzulande besser als Hofer bekannt – verlange jetzt "Eintrittsgeld", und das auch noch in Höhe von rund 12 Euro.
Die Aufregung unter den Kunden ist groß - doch was steckt wirklich hinter dieser angeblichen Gebühr? Die Wahrheit ist weniger dramatisch als zunächst angenommen.
Es handelt sich lediglich um eine einzelne, neueröffnete Filiale in London, die ein innovatives "Shop & Go"-System testet.
Vorautorisierung statt Eintritt
In besagter "Shop & Go“-Filiale im Londoner Stadtteil Greenwich müssen Kunden, bevor sie den Laden betreten, mit einer kontaktlosen Zahlungsmethode wie etwa ihrer Kreditkarte, einem Smartphone oder über die Aldi-App registriert werden. Dabei wird ein Betrag von 10 britischen Pfund, also etwa 12 Euro, auf der hinterlegten Zahlungsmethode vorab reserviert.
Dieser Betrag ist jedoch keine Gebühr oder Eintrittsgeld, sondern eine Vorautorisierung. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Zahlungsmethode gültig ist, bevor der Einkauf beginnt.
Das Besondere an diesem Konzept: Kassen gibt es in der Filiale nicht. Die Waren, die Kunden aus den Regalen nehmen, werden automatisch über Kameras erfasst. Beim Verlassen des Geschäfts wird der Einkaufswert über die hinterlegte Zahlungsmethode abgebucht. War der tatsächliche Einkauf günstiger als die reservierten 12 Euro, wird der Differenzbetrag selbstverständlich zurückerstattet.
Verwirrung durch unklare Kommunikation
Warum also die Aufregung? Die Verwirrung rührt vermutlich daher, dass viele Kunden das System nicht richtig verstanden haben. Die Kommunikation seitens des Discounters ließ offenbar zu wünschen übrig: Der Hinweis auf die Vorautorisierung war oft nur im Kleingedruckten zu finden und damit leicht zu übersehen.
Laut dem Fachportal The Grocer gab es daher auch Beschwerden über die mangelnde Transparenz. Aldi selbst weist jedoch darauf hin, dass die Vorautorisierung Teil der Nutzungsbedingungen sei und eine gängige Praxis in kassenlosen Geschäften darstelle.
Auch bei Hotelbuchungen etwa wird häufig ein Betrag reserviert, der später mit dem tatsächlichen Rechnungsbetrag verrechnet wird.
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