Koreaner darf Väter brandmarken, die keinen Unterhalt zahlen
Ein Gericht hat den 57-Jährigen nun vom Vorwurf der Diffamierung freigesprochen. Die sieben Jury-Mitglieder seien vor dem Bezirksgericht in Suwon einstimmig zu dem Schluss gekommen, der Betreiber der Website „Bad Fathers“ (schlechte Väter) sei nicht schuldig.
"Bad Fathers"
Das berichteten die Nachrichtenagentur Yonhap und südkoreanische Zeitungen am Mittwoch. Das Gute, das „Bad Fathers“ für die Öffentlichkeit schaffe, überwiege den potenziellen Schaden, der durch die Verletzung der Privatsphäre verursacht werde.Gegen den Betreiber wurde im vergangenen Mai Klage erhoben, weil er persönliche Informationen einschließlich des Namens, Alters, des Wohnorts und Arbeitsplatzes von Männern und Frauen ohne deren Zustimmung öffentlich machte.
Die Betroffenen wurden laut Angaben der Webseite von ihren früheren Lebenspartnern beschuldigt, sich zu weigern, Kindesunterhalt zu zahlen.
Die Staatsanwaltschaft argumentierte den Berichten zufolge unter anderem, die Informationen könnten dem Ruf der genannten Personen ernsthaft schaden. Außerdem würden keine strikten Verfahren eingehalten, die in anderen Fällen erforderlich seien - etwa, wenn Namen von Sexualstraftätern oder Steuersündern veröffentlicht würden.
Aktion geht weiter
Die Anwälte des 57-Jährigen wiesen die Vorwürfe zurück. Kindesunterhalt sei nicht „einfach eine finanzielle Frage, sondern eine wichtige Angelegenheit, die mit dem Überleben des Kindes zu tun hat“, wurden sie von Yonhap zitiert. Er hoffe, dass seine Aktion an Fahrt gewinne, da sie nun „frei von Diffamierungsvorwürfen“ sei, wurde der Betreiber von „The Korea Herald“ nach dem Freispruch zitiert.
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