Mexiko: Cannabis-Verbot verfassungswidrig

Mexiko: Cannabis-Verbot verfassungswidrig
Der Konsum von Cannabis-Produkten wie Marihuana ist allerdings nicht allgemein freigegeben. Dafür braucht es Genehmigungen.

Mexikos Oberster Gerichtshof hat das gesetzliche Verbot des Konsums von Cannabis für verfassungswidrig erklärt. Fünf entsprechende Passagen im allgemeinen Gesundheitsgesetz des Landes seien unzulässig, entschieden die Richter am Montag mit neun zu zwei Stimmen.

Das Rauchen und anderweite Konsumieren von Cannabis-Produkten wie Marihuana ist damit allerdings nicht allgemein freigegeben, sondern es müssen Genehmigungen bei der staatlichen Kommission zum Schutz vor Gesundheitsrisiken (Cofepris) eingeholt werden. Der Handel mit den Drogen bleibt zudem verboten.

Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit

Der Oberste Gerichtshof in Mexiko-Stadt hatte bereits 2019 geurteilt, das 1920 erlassene, absolute Verbot des Cannabis-Konsums verstoße gegen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die Gefahr für die Gesundheit und die öffentliche Ordnung durch den Freizeitkonsum von Marihuana sei nicht nachweislich groß genug, um das Verbot zu rechtfertigen.

Das Gericht gab Mexikos Parlament eine Frist, ein Gesetz zur Freigabe von Cannabis zu verabschieden. Die Frist wurde mehrmals verlängert, die beiden Kammern des Kongresses einigten sich jedoch bisher nicht auf einen Gesetzestext.

Das Gericht rief das Parlament am Montag erneut auf, ein solches Gesetz zu verabschieden. Sollte dies zustande kommen, wäre das nordamerikanische Land nach Uruguay und Kanada erst der dritte Staat weltweit, in dem ein landesweiter, legaler Marihuana-Markt entsteht. Mit rund 126 Millionen Einwohnern wäre der mexikanische Markt der bei weitem größte.

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