Lange Haftstrafen für Kinderschänder

Lange Haftstrafen für Kinderschänder
Einer der schockierendsten Missbrauchsfälle Deutschlands wirft Fragen bezüglich der Behördenarbeit auf

Mehr als zwei Jahre lang musste der heute zehnjährige Sohn einer Frau aus dem deutschen Staufen ein unfassbares Martyrium erleiden: In jeweils knapp 60 Fällen wurde er von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen.

Seine Mutter bot ihn im Darknet Männern aus Deutschland und anderen europäischen Ländern an – diese reisten nach Staufen, um sich an dem Kind zu vergehen und sich dabei zu filmen. Die grausame Tat flog dank eines anonymen Hinweises auf, im Zuge der Ermittlungen konnten sechs weitere Männer angeklagt und zu bis zu zehn Jahren Haft verurteilt werden.

Das Gericht in Freiburg verhängte Dienstag zwölfeinhalb Jahre über die Mutter, der Lebensgefährte wurde zu zwölf Jahren plus anschließender „Sicherheitsverwahrung“ verurteilt. Beide müssen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Buben und ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.

Wie der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin sagte, billigte die Mutter nicht nur die Missbrauchstaten an ihrem Sohn, sie habe ihn auch freiwillig für diese Taten überlassen und sich selbst teilweise daran beteiligt. Zu Beginn sei ihr Motiv noch gewesen, ihren neuen Lebensgefährten nicht zu verlieren. Später sei „das finanzielle Interesse“ beider Angeklagter hinzu gekommen – sie kassierten für die Missbrauchstaten im Einzelfall mehrere tausend Euro von den Männern. Die 48-Jährige hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive aber weitgehend geschwiegen. Dass eine Mutter solche Taten vollbringt, kommt sehr selten vor. Ein Sachverständiger, der psychiatrische Gutachter Hartmut Pleines, hatte ihr eine kaum ausgeprägte Fähigkeit zum Mitgefühl attestiert.

Verrat am eigenen Kind

Lange Haftstrafen für Kinderschänder

 Gerichtspsychologin Roßmanith  befasst sich mit Sexualdelikten

„Eine Mutter, die sexuellen Missbrauch an ihrem Kind toleriert, verrät es. Das ist unheimlich schwerwiegend, da das Kind gerade die Mutter mit einem sicheren Hafen verbindet“, sagt die Gerichtspsychologin Sigrun Roßmanith zum KURIER. „In ähnlich gearteten Fällen waren die Täterinnen sexuell sadistisch veranlagt. Solche Menschen werden durch Schmerz erregt“, sagt sie – in Bezug auf diesen Fall will sie keine Ferndiagnose stellen. „Das wäre unmöglich“, so die Gerichtspsychologin, die sich auf die Psyche von Sexualstraftäterinnen spezialisiert hat.

Wenn eine Mutter zusammen mit ihrem Partner ihr eigenes Kind vergewaltige, sei das oft deswegen, weil sie Angst habe, verlassen zu werden. „Sie opfert dann ihr Kind“, sagt Roßmanith. Der Lebensgefährte der Täterin war bereits zuvor wegen Pädophilie vorbestraft gewesen.

Dass so etwas über Jahre möglich sei, sei auf den „gewohnheitsmäßigen Missbrauch“ zurückzuführen. „Täter denken sich dann über längere Zeit nicht viel dabei, außerdem kann ein gewisses Suchtverhalten entstehen“, erklärt Roßmanith.

Bei den Ermittlungen kamen auch schwere Fehler der deutschen Behörden zutage: Etwa wie es möglich sei, dass ein verurteilter Pädophiler mit einem damals siebenjährigen Bub zusammenwohnen könne. Hinweise der Schule zu einem möglichen Missbrauch wurden vom Jugendamt als zu vage eingestuft.

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