Jodeln und Pizza: Neues Weltkulturerbe für Schweiz und Italien

Swiss male yodel choir show facial expressions at agricultural festival
Bei der Sitzung in Neu-Delhi wurden das Schweizer Jodeln und die italienische Küche als immaterielles Kulturerbe anerkannt.

Zusammenfassung

  • Das Schweizer Jodeln und die italienische Küche wurden von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt.
  • Die Schweiz verpflichtet sich, das Jodeln zu fördern, Nachwuchs auszubilden und die Tradition zu dokumentieren.
  • Bei der Sitzung in Neu-Delhi wurden zudem weitere Traditionen wie die isländische Schwimmbad-Kultur und das hinduistische Lichterfest Diwali aufgenommen.

Das Schweizer Jodeln gehört nun zum Kulturerbe der Menschheit. Die UNESCO nahm die Tradition aus dem Alpenland bei einer Sitzung in Neu-Delhi auf ihre Repräsentative Liste für das Immaterielle Kulturerbe auf. „Das Jodeln dient als kraftvoller Ausdruck der Identität und einer Einheit stiftenden Kulturpraxis“, hatte es zuvor zur Nominierung aus der Schweiz geheißen.

Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern. Das Bundesamt für Kultur in Bern teilte mit, es werde nun verstärkt den Nachwuchs sowie die Ausbildung fördern. Zudem soll das Jodeln systematisch dokumentiert und weiter erforscht werden.

Italienische Küche und isländische Schwimmbad-Kultur bereits aufgenommen

Zum Immateriellen Kulturerbe werden lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken gezählt. Der zwischenstaatliche UNESCO-Ausschuss nahm bisher bei seiner 20. Sitzung in der indischen Hauptstadt etwa auch die italienische Küche, die Schwimmbad-Kultur auf Island und das vom Gastgeberland Indien nominierte hinduistische Lichterfest Diwali (Dipavali) auf.

In diesem Jahr lagen 55 Nominierungen für die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit vor. Daneben gab es elf Anträge für die Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes sowie einen Vorschlag für das sogenannte Register guter Praxisbeispiele.

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