Islamforscher Ramadan: Vergewaltigungs-Urteil bestätigt

Justizia-Statue vor einer Reihe von Büchern über Gesetze.
Das Schweizer Bundesgericht wies die Berufung zurück.

Die Verurteilung des Islamwissenschaftlers Tariq Ramadan wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung ist rechtskräftig. 

Das Schweizer Bundesgericht wies die Berufung Ramadans gegen ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts ab, das den früheren Professor der britischen Eliteuniversität Oxford 2024 zu drei Jahren Gefängnis, davon zwei auf Bewährung, verurteilt hatte.

In seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil weist das Gericht Ramadans sowohl dessen Vorwurf der willkürlichen Beweiswürdigung als auch die Verfahrensargumente des 63-Jährigen zurück. "Die vom Beschwerdeführer vorgebrachten Rügen belegen nicht, dass das Genfer Urteil auf einer willkürlichen Beweiswürdigung oder einem unhaltbaren Sachverhalt beruhte", urteilte das Bundesgericht. Es gebe keine Hinweise auf eine Verletzung der Unschuldsvermutung.

Opferanwälte zufrieden

"Das ist eine enorme Erleichterung und das Ende eines langen Leidenswegs und Kampfes für unsere Mandantin und ihre Anwälte. Sie hat diesen diskret und ohne Hass, mit außergewöhnlichem Mut und Würde geführt", sagten ihre Anwälte Robert Assaël, François Zimeray und Véronique Fontana.

Die Genfer Richter waren zum Schluss gekommen, dass der Islamwissenschaftler der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung einer Frau schuldig sei, die er im Oktober 2008 in einem Genfer Hotel kennengelernt hatte. Das Opfer berichtete von einer Nacht, in der es mehrere Stunden lang geschlagen, beleidigt und sexuell missbraucht worden sei. Sie erklärte, dass der Islamwissenschaftler sie auf das Bett geworfen, sich rittlings auf sie gesetzt und ihr ins Gesicht geschlagen habe.

Ein Jahr zuvor war Ramadan in erster Instanz freigesprochen worden. Die Richter des Strafgerichts konnten die Schuld des Angeklagten nicht "zweifelsfrei" feststellen. Ihrer Ansicht nach fehlten in dem Fall ausreichende materielle Beweise.

Vorwürfe auch in Frankreich

Ramadan wird auch in Frankreich von der Justiz verfolgt. Dort werfen ihm vier Frauen ebenfalls Vergewaltigung zwischen 2009 und 2016 vor. Sein Prozess soll im März 2026 in Paris stattfinden.

Ramadan ist ein Enkel von Hassan al-Banna, einem Mitbegründer der islamistischen Muslimbrüder. Er tritt für eine europäisch-muslimische Identität ein. Sein Vater Saïd war 1954 in die Schweiz geflohen. Ramadan unterrichtete zwischen 1984 und 2004 an mehreren Genfer Schulen. (Urteil 6B_816/2024 vom 22. Juli 2025)

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