IS-Mitglied ließ Kind verdursten: Lebenslange Haft
Im Prozess um den Tod eines versklavten jesidischen Mädchens hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Iraker Taha Al-J., ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS), am Dienstag des Völkermordes und eines Kriegsverbrechens mit Todesfolge für schuldig. Zudem muss er der Mutter des Mädchens Schadenersatz in Höhe 50.000 Euro zahlen.
Der Vorsitzende Richter Christoph Koller sprach vom weltweit ersten Urteil wegen der Verbrechen des IS an der Minderheit der Jesiden, die die Terrormiliz systematisch verfolgte. Während der Vorbemerkungen zur Urteilsbegründung sackte der Angeklagte im Saal zusammen, die Sitzung wurde unterbrochen.
Al-J. soll unter anderem zwischen Juli und September 2015 eine Jesidin und ihre Tochter als Sklavinnen gehalten und misshandelt haben. Um die Fünfjährige zu bestrafen, soll er sie bei glühender Hitze an ein Fenstergitter im Hof des Anwesens im irakischen Falluja gefesselt haben, wo das Kind laut Anklage qualvoll verdurstete.
Ex-Frau bereits verurteilt
Jennifer W., die ehemalige Frau von Al-J., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet war, war im Oktober vom OLG München zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Als Zeugin im Prozess gegen Al-J. hatte sie ihren früheren Mann als gewalttätig beschrieben. Al-J. selbst hat sich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen nicht geäußert.
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