Nach Drohnen-Sichtung: Wieder Normalbetrieb am Berliner Flughafen
Zusammenfassung
- Drohnen-Sichtung am BER führte zu knapp zweistündiger Einstellung des Flugbetriebs und Umleitungen.
- Regulärer Betrieb wurde wieder aufgenommen, einige Maschinen durften ausnahmsweise bis 2 Uhr starten und nachts landen.
- Drohnenstörungen an deutschen Flughäfen nehmen zu, 2024 wurden am BER bereits fünf Vorfälle gemeldet.
Wegen der Sichtung einer Drohne ist am Berliner Hauptstadtflughafen BER der Flugbetrieb in der Nacht auf Samstag für knapp zwei Stunden eingestellt worden.
Mittlerweile gebe es keine Beeinträchtigungen mehr, sagte ein Sprecher. Der reguläre Betrieb läuft wieder.
Um die Verspätungen aufzuholen, durften Maschinen ausnahmsweise bis 2.00 Uhr starten und die ganze Nacht landen. Fünf startende Maschinen hätten von der Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, hieß es. Der Betrieb am Boden war nicht eingeschränkt.
Wie eine Sprecherin des Lagedienstes der Polizei Brandenburg am Abend sagte, rief ein Zeuge an, weil er eine Drohne in der Nähe des Flughafens sah. Auch die Besatzung eines Funkstreifenwagens habe eine Drohne gesehen. Das Fluggerät sei dann aber nicht mehr feststellbar gewesen.
Zunahme der Drohnensichtungen
Die Zahl der Störungen durch Drohnen an deutschen Flughäfen hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Erst Anfang Oktober hatten Drohnen unbekannter Herkunft den Flugbetrieb am zweitgrößten deutschen Flughafen in München gestört.
Die Zahl solcher Vorfälle steigt seit Jahren - auch am Berliner Flughafen ist das ein Thema. In diesem Jahr wurden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) in ihrem fortlaufenden Report dort bisher fünf Behinderungen durch Drohnenflüge erfasst. Im vergangenen Jahr waren es 20 und auch 2023 mehr als 15.
Drohnen sind in Flughafennähe in einem Radius von 1,5 Kilometern verboten, weil sie Starts und Landungen gefährden können. Zum Teil müssen bei einer Sichtung An- und Abflüge teilweise oder auch ganz eingestellt werden. Diese verbotenen Drohnenflüge können als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr streng bestraft werden.
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