In Deutschland müssen sich auch Maschinen an Sonntagsruhe halten

Ein Einkaufswagen bewegt sich durch einen Supermarkt.
Die Supermarktkette Tegut führte vollautomatische Filialen ein. Jetzt befinden sie sich im Rechtsstreit wegen der gesetzlichen Sonntagsruhe.

Sonntag ist Ruhetag. Der alte Grundsatz ist in der deutschen Verfassung verankert und besagt, dass Geschäfte an dem Tag geschlossen bleiben müssen. Auch, wenn es sich um Läden handelt, in denen keine Menschen arbeiten.

Im Bundesland Hessen eröffneten vor einigen Jahren regionale, vollautomatisierte Supermärkte, wo man bis dato auch sonntags einkaufen durfte. Nun müssen diese geschlossen bleiben. Nicht nur Thomas Stäb aus dem Tegut-Vorstand findet das absurd, sogar die Financial Times wurde aufmerksam und bat um ein Interview.

"Folgeeffekte" für Arbeitnehmer

Nach einem Urteil des Hessischen Oberverwaltungsgerichts müssen auch die begehbaren Robo-Shops der Sonntagsruhe nachkommen - auch wenn keine Arbeitnehmer beteiligt seien. Den Richtern nach seien die Selbstbedienungsladen auch "Läden" und müssten sich daher an die gesetzlichen Öffnungszeiten halten. 

Auslöser des Rechtsstreits war die Gewerkschaft Verdi, die den verkaufsoffenen Sonntag grundsätzlich ablehnt. Verdi war über mögliche „Folgeeffekte“ für Arbeitnehmer besorgt, die in traditionellen Geschäften arbeiten. Man sorge sich um eine generelle Liberalisierung der sonntäglichen Einkaufsregeln. 

Neben dem Ansuchen der Gewerkschaft bezogen die Richter sich auf den christlichen Ursprung des Verbots. Vor fast 2000 Jahren erließ der römische Kaiser Konstantin das Prinzip der Sonntagsruhe, das seit 1919 in der deutschen Verfassung verankert ist.

Wirtschaftlich schmerzhaft

Für Tegut war der Verlust der Sonntagsverkäufe wirtschaftlich schmerzhaft, da dieser Tag etwa 25 bis 30 Prozent des wöchentlichen Handels von Teos ausmachte, sagte Stäb.

Seit dem Urteil wurde der Ausbau der Supermärkte in Hessen gestoppt. In den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg dürfen die Automatengeschäfte sonntags geöffnet bleiben, da das Urteil nur für Hessen gilt. 

Nun signalisierte die hessische Landesregierung ihre Bereitschaft, dass eine gesetzliche Ausnahmeregelung für automatisierte Supermärkte geschaffen werden kann.

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