Deutscher Kiosk-Besitzer gewinnt im Lotto und bekommt: nichts

Deutscher Kiosk-Besitzer gewinnt im Lotto und bekommt: nichts
Ein Deutscher gewinnt im Lotto 24.000 Euro. Doch dann meldet sich Lotto und behauptet: Er hat kein Anrecht auf den Gewinn.

Unglück im Glück für Rainer Henning: Der 71-jährige Kiosk-Besitzer ist treuer Lotto-Spieler. Seit 16 Jahren versucht Henning laut Bild die sechs Richtigen zu tippen. Seit zehn Jahren kauft er Systemscheine, mit denen man eine höhere Gewinnchance hat. Gleichzeitig teilt man sich die Zahlen mit einer größeren Gruppe an Lotto-Spielern.

Als Henning am 6. November seinen Schein prüft, kann er sein Glück kaum fassen: Sechs Richtige hat er getippt. Bei einem Gesamtgewinn von 3,2 Millionen Euro erhält er mit Systemschein rund 24.000 Euro. "Mein Sohn hatte am nächsten Tag Geburtstag, ich habe ihm Rubbellose für 580 Euro geschenkt", zitiert Bild den Kurzzeit-Lotto-Gewinner.

Verstoß gegen Glücksspielstaatsvertrag

Denn das Glück währte die lange: Henning wurde Tage später von Lotto kontaktiert. Laut Glücksspielstaatsvertrag habe er kein Anrecht auf seinen Gewinn, hieß es im Schreiben. Das Problem: Henning hatte - wie gewohnt - den Wettschein in seinem eigenen Laden eingelöst. Um Lottoverkäufer von einer möglichen Spielsucht zu beschützen, ist das verboten.

Henning wusste das nicht. Dass ihm der Einsatz von 36 Euro zurückerstattet wird, dürfte nur ein schwacher Trost sein. "Wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich es logischerweise nicht gemacht. Ich wollte mit dem Gewinn meine Rente aufstocken. Meinen Laden will ich in circa zwei Jahren schließen", zeigte sich der Kiosk-Besitzer gegenüber Bild leicht zerknirscht.

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