Schülerin muss nach Amokdrohung mehrere tausend Euro bezahlen
            
            
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            Die Bestrafung erfolgt nach einer vorsätzlich falschen Notmeldung. Auch strafrechtliche Folgen drohen.
        
    
            
    Nachdem im Frühjahr ein Droh-Schriftzug in der Mädchentoilette einer Rankweiler Schule für einen Großeinsatz der Polizei und viel Verunsicherung gesorgt hatte, wurde nach Angaben der Exekutive inzwischen eine 18-jährige Schülerin als Urheberin ausgeforscht.
Das Mädchen sei geständig, ein nachvollziehbares Motiv habe sie nicht nennen können. Die Einsatzkosten in Höhe von rund 4.100 Euro wurden der Schülerin nun in Rechnung gestellt. Zudem drohen gerichtliche Folgen.
Die Polizei betonte erneut, dass jede Form von Drohung - auch als vermeintlicher "Scherz" - strafbar ist. Die Verrechnung der Kosten vorsätzlich oder grob fahrlässig ausgelöster Polizeieinsätze ist im Sicherheitspolizeigesetz geregelt.
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