Erfroren am Großglockner: Prozess startet im Februar

Eine schneebedeckte Bergkette ragt über eine dichte Wolkendecke hinaus.
Tragödie am Großglockner: 36-Jähriger wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt, weil er seine Freundin alleine zurückließ.

Es ist Sonntag, der 19. Jänner 2025, um 10 Uhr Vormittag. Jetzt ist es traurige Gewissheit: Die 33-jährige Bergsteigerin, nach der die Bergretter seit Stunden suchen, ist tot. Erfroren knapp unterhalb des Gipfels des Großglockners, den sie am Tag zuvor besteigen wollte.

Der Freund ist erfahrener Bergsteiger

Diese Tragödie ist heute genau ein Jahr her. Am Samstag war die 33-Jährige mit ihrem Freund aufgebrochen, den höchsten Berg Österreichs zu erklimmen. Geschafft hat es nur der Mann, ein 36-jähriger Bergsteiger, der als erfahrener Alpinist gilt.

Er muss sich genau in einem Monat, am 19. Februar, vor dem Strafgericht in Innsbruck verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung vor.

Was ist auf dem Berg passiert?

Bei diesem Prozess soll nun geklärt werden, was auf dem Berg genau passiert ist und welches Maß an Verantwortung bei dem nun angeklagten Bergsteiger liegt.

Für die Staatsanwaltschaft ist klar: Der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, weil er seine – nach Ansicht der Staatsanwaltschaft unerfahrene – Freundin trotz der herausfordernden winterlichen Verhältnisse just an jenem Tag über den Stüdlgrat zum Gipfel führen wollte.

Seitens der Verteidigung, des Angeklagten und den Angehörigen der Toten wird die Unerfahrenheit der Frau allerdings bestritten.

Gefühlte Temperatur: - 20 Grad

Vorgeworfen wird dem Angeklagten auch, dass er die Tour zwei Stunden zu spät angesetzt habe. Weiters hätte er aufgrund des "Windchill-Effekts" – also der Gefahr, bei Windgeschwindigkeiten von 74 km/h bei minus acht Grad rascher auszukühlen – "spätestens am Frühstücksplatzl" umkehren müssen. Laut Staatsanwaltschaft betrage die gefühlte Temperatur unter diesen Bedingungen minus 20 Grad.

Viele Fragen sind ungeklärt. Denn während der Mann offenbar ohne Not-Biwak die Tour angetreten hat, seien im Rucksack der toten Frau ein – ungenutzter – Biwak und eine Alu-Rettungsdecke gefunden worden.

Keine Signale, kein Notruf

Ungeklärt ist auch, warum weder der Angeklagte noch die später verstorbene Frau dem zur Rettung aufgestiegenen Hubschrauber um 22.30 Uhr keine Notsignale gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft macht das dem 36-Jährigen zum Vorwurf. Zu dem Zeitpunkt hätte die Frau noch lebend vom Berg gebracht werden können.

Und Diskrepanzen gibt es auch hinsichtlich der abgesetzten Notrufe des Angeklagten. Dieser wolle bereits um 0.35 Uhr einen Notruf abgesetzt haben. Die Polizei ist aber sicher: Erst um 3.30 Uhr sei der Anruf eingegangen. Lange, nachdem der Angeklagte die Frau allein gelassen hatte.

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